Montage und Erstinbetriebnahme
8.3 Fundament und Boden
GEFAHR
Lebens- und Verletzungsgefahr durch Asphaltboden
◼ Hebeanlage nur auf ebenen statisch geprüften Bodenplatten verwenden.
Anforderungen an die betonierte Bodenplatte:
◼ Erforderliche Betonqualität: C20/25 mit einer minimalen Tragfähigkeit von
20 MPa.
◼ Minimale Stärke der Bodenplatte 115 mm.
◼ maximal zulässige Neigung quer zum Fahrzeug: 1% (10 mm/m).
◼ maximal zulässige Neigung längs zum Fahrzeug: 2% (20 mm/m).
9 Montage und Erstinbetriebnahme
GEFAHR
Lebens- und Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Montage
◼ Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur bei
ausgeschalteter und gesicherter Anlage von ausgebildeten und
autorisierten Fachkräften vorgenommen werden.
◼ Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung der Anlage dürfen nur von
Elektrofachkräften vorgenommen werden.
◼ Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen dürfen nur von Fachpersonal
mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik
vorgenommen werden.