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14 | Wartung
▶ Falls dieser sehr verschmutzt ist (Fett, Ruß): Brenner aus-
bauen, in heißes Wasser mit Reinigungsmittel tauchen und
vorsichtig reinigen.
Wasserfilter
▶ Wasserfilter am Eingang der Wasserarmatur ersetzen.
Brenner und Zünddüse
▶ Zündbrenner ausbauen und reinigen.
▶ Zünddüse ausbauen und reinigen.
7.2 Nach der Wartung
▶ Gashahn und Kaltwasserabsperrventil öffnen und alle Ver-
bindungen auf Dichtheit prüfen.
▶ Gerät, wie in Kapitel 3 „ 3“ beschrieben wieder in Betrieb
nehmen.
7.3 Abgasüberwachung
Funktionsweise und Vorsichtsmaßnahmen
Die Abgasüberwachung überprüft, ob die Abgasabführung ef-
fektiv erfolgt. Ist die Abgasabführung unzureichend, wird das
Gerät automatisch abgeschaltet, damit keine Verbrennungsga-
se in den Aufstellraum strömen. Nach einer Sperrzeit wird die
Abgasüberwachung zurückgesetzt.
Schaltet sich das Gerät im laufenden Betrieb ab:
▶Raum lüften.
▶ Gerät nach 10 Minuten wieder einschalten.
Verständigen Sie einen zugelassenen Fachbetrieb, falls
dieser Vorfall erneut auftritt.
Wartung
1)
Tritt an der Abgasüberwachung ein Fehler auf, gehen Sie wie
folgt vor:
▶ Befestigungsschraube der Abgasüberwachung lösen.
▶ Anschlusskabel der Abgasüberwachung am Schaltkasten
abziehen.
▶ Defektes Teil ersetzen und neues Teil in umgekehrter Rei-
henfolge einbauen.
Funktionsprüfung
1)
Um die einwandfreie Funktion der Abgasüberwachung zu si-
cherzustellen, folgende Schritte ausführen:
▶ Abgasrohr entfernen;
▶ durch ein am Ende verschlossenes Rohr ersetzen (etwa
50cm lang);
das Rohr muss senkrecht angebracht sein;
▶ Gerät einschalten. Leistungswähler auf Linksanschlag dre-
hen (maximale Leistung), Wassermengenwähler auf
Rechtsanschlag (kleine Wassermenge, hohe Temperatur)
stellen.
Unter diesen Bedingungen sollte sich das Gerät nach zwei
Minuten abschalten.
▶ Das Blindrohr entfernen und das Abgasrohr wieder montie-
ren.
WARNUNG:
Das Gerät darf ohne Wasserfilter nicht in Be-
trieb genommen werden.
GEFAHR:
Die Abgasüberwachung darf unter keinen
Umständen abgeschaltet, modifiziert oder
durch ein anderes Bauteil ersetzt werden.
GEFAHR:
Der Betreiber darf unter keinen Umständen
selbst Änderungen an der Abgasüberwa-
chung vornehmen.
1) Diese Maßnahmen dürfen nur von zugelassenen Installa-
teuren durchgeführt werden.