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Individuelle Einstellung | 13
5.7 Inbetriebnahme
▶ Gashahn und Kaltwasserabsperrventil öffnen und alle Ver-
bindungen auf Dichtheit prüfen.
▶ einwandfreie Funktion der Abgasüberwachung prüfen, sie-
he Abschnitt 7.3 „Abgasüberwachung“.
6 Individuelle Einstellung
6.1 Werkseinstellung
Erdgas
Geräte für Erdgas (G20) sind ab Werk auf die in den techni-
schen Daten angegebenen Werte eingestellt und plombiert.
Flüssiggas
Geräte für Propan/Butan (G31/G30) sind ab Werk auf die in
den technischen Daten angegebenen Werte eingestellt und
plombiert.
Die Leistung kann nach der Düsendruckmethode eingestellt
werden, hierfür ist ein Manometer notwendig.
6.2 Umstellung auf eine andere Gasart
Ausschließlich Original-Umbausätze verwenden.
Die Umstellung darf ausschließlich von einem zugelassenen
Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Original-Umbausätze
werden mit Einbauanleitung geliefert.
7Wartung
▶ Nur Original-Ersatzteile verwenden! .
▶ Ersatzteile anhand der Ersatzteilliste anfordern.
▶ Ausgebaute Dichtungen und O-Ringe durch Neuteile erset-
zen.
▶ Zugelassene Fette sind:
– Für von Wasser berührte Teile: Unisilkon L 641
(8 709 918 413)
– Verschraubungen: HFt 1 v 5 (8 709 918 010).
7.1 Regelmäßige Wartungsarbeiten
Funktionsprüfung
▶Funktion aller Sicherheits-, Einstellungs- und Überwa-
chungsbauteile prüfen.
Wärmetauscher
▶ Wärmeaustauscher überprüfen.
▶ Falls er verschmutzt ist:
– Wärmeaustauscher ausbauen und Begrenzer heraus-
nehmen.
– Wärmeaustauscher mit einem kräftigen Wasserstrahl
reinigen.
▶ Bleibt die Verunreinigung bestehen: schmutzige Teile in
heißem Wasser mit Reinigungsmittel einweichen und vor-
sichtig reinigen.
▶ Falls erforderlich: das Innere des Wärmeaustauschers und
der Anschlussrohre entkalken.
▶ Wärmeaustauscher mit neuen Dichtungen wieder einbau-
en.
▶ Begrenzer auf die Halterung montieren.
Brenner
▶ Brenner jährlich überprüfen und, falls notwendig, reinigen.
Plombierte Einstellungen dürfen nicht ver-
ändert werden.
Die Geräte dürfen nicht in Betrieb genom-
men werden, wenn der Anschlussdruck un-
ter 15 mbar oder über 25 mbar liegt.
GEFAHR:
Die nachfolgend beschriebenen Arbeits-
schritte dürfen nur von einem zugelassenen
Fachbetrieb durchgeführt werden.
Die Wartung darf nur von einem zugelasse-
nen Fachbetrieb vorgenommen werden.
Nach einer Betriebsdauer von ein bis zwei
Jahren muss eine Generalüberholung erfol-
gen.
WARNUNG:
Vor Durchführung jeglicher Wartungsarbei-
ten:
▶ Kaltwasserzulauf schließen.
▶ Gashahn schließen.