11 . hAFtung
Rahmen- bz w. Gabelbestandteilen
(bohren, fräsen, feil en, sägen o.ä. )
an den von un s hergestellten Rah-
men bzw. Gabeln zurück zuführen
sind. Die endgültige Entscheidung,
inwiefern ein Anspruch auf Garan-
tieleistung besteht, obliegt der Ge-
schäftsleitung der Herstellerfirma.
6.— Haftung
Die Herstellerfirma haftet nicht fü r
Unfall- und Folgeschäden. Der Benutzer
trägt das Risiko bei Personen- und Sach-
schäden. Die Herstellerfirma über nimmt
keine Haftung für Schäden oder Unfälle
die durc h un sachgemäßen Gebrauch der
Rahmen und unter Miss achtung der hi er
angegebenen Hinw ei se verursacht wur-
den.
7. — Qualit ät ssicherung und
Steifigkeitsmessung
• Je der zur Auslieferung bereitge-
stellte Carbon-Rahmen und alle
Vollcarbongabeln werden einer
Steifigkeitsmessung unterzogen.
Für jede Rahmenhöhe und für jede
Gabel wurde in Vorversuchen ein Stei-
figkeitstoleranzber eich fe stgel egt. Nur
Rahmen und Gabeln di e innerhalb di eses
Toleranzfeldes liegen werden ausge-
liefert. Die Steifigkeitsmessung wird als
Qual it ätssic herun gsmaßnahme genutzt
und auf dem hauseigenen Prüfstand
durchgeführt.
Der zu messende Rahmen wird hier bei
an Hinter bau und Steuerrohr fixiert.
Dann wird der Tretlagerbereich mittels
eines pneumatischen Zylinder mit einer
definierten Kraft seitlich ausgelenkt. Als
zweiter Schritt folgt die Steifigkeistmes-
sung des Steuerrohr s durch gezielte
Verwindung (Torsion) des Steuerkopfes
zum Rahmen. Die Steif igkeit swerte
ergeben sich au s dem Verhältnis von
eingeleiteter Kraft und der resultieren-
den Auslenkgung der Rahmenbereiche
und sind auf dem Pr üfaukleber in der
mitgelieferten Bedienungsanleitung
dokumentiert.