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NOVA TEMPORA Uhren und Schmuck GmbH gewährt für die
einwandfreie Funktion dieser DUGENA-Uhr 36 Monate Garantie
ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist werden Fabrikationsmängel
kostenlos behoben. Sollte dies nach unserer Auffassung nicht mög-
lich oder unwirtschalich sein, so leisten wir, die NOVA TEMPORA
Uhren und Schmuck GmbH, Ersatz in Form eines gleichen oder ähn-
lichen Modells nach unserer Wahl. Mängel, die durch unsachgemä-
ße Behandlung oder Überbeanspruchung entstehen, sind von der
Garantie ausgeschlossen. Verschleißteile wie Armband, Krone oder
Glas sind ebenfalls ausgeschlossen. Eine Haung für Neben- und
Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Nichtbeachtung der Bedie-
nungs- und Pflegehinweise gilt als unsachgemäße Behandlung. Bei
Inanspruchnahme der Garantie bringen Sie bitte die Uhr zusammen
mit Ihrem Kaueleg und der ordnungsgemäß ausgefüllten Garan-
tiekarte zu einem autorisierten DUGENA-Fachhändler, nach Mög-
lichkeit zu dem Händler, bei dem die Uhr gekau wurde. Die Rechte,
die dem Käufer in dieser Garantie gewährt werden, stehen ihm nach
seiner Wahl zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen zu, die
er für einen Zeitraum von drei Jahren ab Übergabe der Uhr gegen
den Verkäufer der Uhr hat.
GARANTIE