1. Rollenkarabiner nach EN 362:2008/T/A
2. Verbindungsmittel nach EN 354
3. Verbindungsmittel / -element nach EN 362 und/oder EN 354
4.a,b. Falldämpfer nach EN 355
5. Einbindeschlaufe nach EN 354 / EN 566
Die Persönliche Schutzausrüstung ist vor jeder Herausgabe an
den Anwender vom
Betreiber bzw. Trainer auf Funktionsfähigkeit sowie etwaige
Defekte hin zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere darauf zu
achten, dass sich beide Rollenkarabiner nicht gleichzeitig öffnen
lassen.
Folgende Grundregeln stellen die richtige Anwendung des Smart
Belays dar und müssen vor jeder Benutzung geschult und
beachtet werden.
Einbinden der Einbindeschlaufe an der Einbindeöse des
Anseilgurtes mit Ankerstich. Eine weitere Möglichkeit ist das
Einschrauben eines Verbindungsmittels / -elementes nach EN
362 und/oder EN 354 direkt in die Einbindeöse des Anseilgurtes.
Handhabung des Smart Belay System.
Richtiges Führen des Smart Belay: Zwischen den Armen.
Richtiges Führen des Smart Belay: Verbindungsmittel (VBM) am
Kopf vorbei.
Übungen erst starten, wenn beide Karabiner verriegelt sind.
Rücklaufsicherungen.
Bei Auf- und Abstiegen können sich im Sturzfall die
Rollenkarabiner in Bewegung setzen. Um einen Aufprall zu
vermeiden, sind von jedem Betreiber vorsorglich
Rücklaufsicherungen zu installieren. Bei vertikalen Auf- und
Abstiegen sind vom Betreiber geeignete Absicherungspunke
einzurichten, so dass die eingeleiteten Kräfte 6 kN nicht
überschreiten.
Der Smart Belay Gurthalter wird zum Transport empfohlen.
Lange Haare bitte Zusammenbinden.
Folgende Missachtung der Grundregeln zur richtigen Anwendung
des Smart Belays können zu Verletzungen oder Funktionsverlust
des Systems führen. Diese Fehlanwendungen sind unbedingt zu
unterlassen.
Sollte eine Fehlanwendung erfolgt sein, ist unverzüglich die
Funktionsfähigkeit des Produktes zu kontrollieren. Bei
Funktionsbeeinträchtigung des Produktes wenden Sie sich bitte
an Ihren Vertriebspartner, unser Fachpersonal oder Ihren
Erbauer.
Gewaltsames Öffnen der Karabiner ist zu unterlassen.
Wenn ein Karabiner geöffnet ist, ist mutwilliges, gewaltsames
Öffnen des zweiten Karabiners zu unterlassen. Die Maximalkraft,
welche auf den geschlossenen Karabiner wirken darf, darf nicht
größer sein, als die Kraft, welche zum Öffnen des bereits offenen
Karabiners gebraucht wurde.
Vorsätzliches Verdrehen des Verbindungsmittels ist zu
unterlassen.
Vorsätzlich Knicken des Verbindungsmittels ist zu unterlassen.
Während der Übung darf der Kopf nicht zwischen das
Verbindungsmittel gestreckt werden. Es besteht
Strangulationsgefahr. Abhängig von der Bauweise des Parks und
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