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WARNUNG!
Personen- oder Sachschaden durch
Überladen.
Das Überschreiten der max. Nutzlast des
Fahrradträgers, sowie der zulässigen Stützlast
der Anhängerkupplung oder des zulässigen
Gesamtgewichts kann zu schweren Unfällen
führen.
• Beachten Sie unbedingt die Angaben zur
max. Nutzlast, zulässigen Stützlast und
zulässigen Gesamtgewicht Ihres
Fahrzeugs. Überschreiten Sie diese
Angaben keinesfalls.
ACHTUNG!
Sachschaden durch heiße Auspuffgase.
Es können Schäden am Träger oder den
Fahrrädern entstehen, wenn die
Auspuffmündung direkt daran grenzt.
• Benutzen Sie ggf. eine Auspuffblende.
ACHTUNG!
Sachschaden durch öffnende Heckklappe.
Die Heckklappe könnte gegen den
Fahrradträger schlagen und beschädigt
werden.
• Elektrische Heckklappen abschalten und
manuell betätigen.
• Klappen Sie den Fahrradträger vor dem
Öffnen der Heckklappe ab.
WARNUNG!
Personen- oder Sachschaden durch
überstehende Teile.
Über den Rand des Fahrzeugs bzw.
Fahrradträgers stehende Teile können
während der Fahrt Personen- oder
Sachschäden verursachen.
• Montieren Sie nur Teile, die nicht über den
Rand des Fahrzeugs herausragen.
WARNUNG!
Personen- oder Sachschaden durch nicht
komplett montierten Fahrradträger.
Das Fahren mit zusammengeklapptem
Fahrradträger kann zu Unfällen führen.
Die beweglichen Teile des Fahrradträgers
stellen im nicht fertig montierten Zustand eine
Gefahrenquelle dar.
• Demontieren Sie den Fahrradträger, wenn
Sie ihn nicht benötigen.
• Fahren Sie niemals mit
zusammengeklapptem Fahrradträger.
Montage
Vor der ersten Inbetriebnahme
Montage des Kennzeichens am
Fahrradträger