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WARNUNG!
ACHTUNG!
ACHTUNG!
WARNUNG!
WARNUNG!
Personen- oder Sachschaden durch nicht
komplett montierten Fahrradträger.
Das Fahren mit zusammengeklapptem Fahrradträ-
ger kann zu Unfällen führen.
Die beweglichen Teile des Fahrradträgers stellen im
nicht fertig montierten Zustand eine Gefahrenquelle
dar.
Sachschaden durch önende Heckklappe.
Die Heckklappe könnte gegen den Fahrradträger
schlagen und beschädigt werden.
Sachschaden durch heiße Auspugase.
Es können Schäden am Träger oder den Fahrrädern
entstehen, wenn die Auspumündung direkt daran
grenzt.
Personen- oder Sachschaden durch überste-
hende Teile.
Über den Rand des Fahrzeugs bzw. Fahrradträgers
stehende Teile können während der Fahrt Personen-
oder Sachschäden verursachen.
Personen- oder Sachschaden durch Überladen.
Das Überschreiten der max. Nutzlast des Fahrradträ-
gers, sowie der zulässigen Stützlast der Anhänger-
kupplung oder des zulässigen Gesamtgewichts kann
zu schweren Unfällen führen.
Demontieren Sie den Fahrradträger, wenn Sie
ihn nicht benötigen.
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Fahren Sie niemals mit zusammengeklapptem
Fahrradträger.
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Montieren Sie nur Teile, die nicht über den Rand
des Fahrzeugs herausragen.
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Beachten Sie unbedingt die Angaben zur max.
Nutzlast, zulässigen Stützlast und zulässigen
Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Überschreiten
Sie diese Angaben keinesfalls.
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Elektrische Heckklappen abschalten und
manuell betätigen.
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Benutzen Sie ggf. eine Auspublende.
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Klappen Sie den Fahrradträger vor dem Önen
der Heckklappe ab.
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Vor der ersten Inbetriebnahme
Montage des Kennzeichens am
Fahrradträger
Sicherheitshinweise / Montage