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9. Entsorgungshinweise
Nur für EU-Länder
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE-
Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen
getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige
und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt
nachhaltig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektrogesetz (ElektroG) verpflichtet, elektrische
und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufs-
stelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückzugeben.
Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der
Betriebsanleitung oder/und der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit
dieser Art der Stofftrennung, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie
einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
WEEE Richtlinie 2012/19/EU
WEEE Nr. 82898622