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Nicht angemessene Nutzung, ungeeignete Anwendung oder nachlässiger Betrieb (
z. B. Sprünge)
Nicht angemessene Änderungen durch Dritte ( z.B. durch Önung des Trittbretts).
Nicht angemessenes Laden (z.B. durch Laden mit einem Auader, der nicht dem der
Erst-Lieferung entspricht).
Übertreten der Maximal-Geschwindigkeit von 40 km/h auf abschüssigen Strecken.
Technische Modikationen des Rollers ohne Zustimmung des Herstellers.
In der Folge Konversion/ Installation nicht. kompatibler oder nicht originaler Teile.
Verschleißteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
Nicht-Beachtung der Wartungsintervalle.
Schaden als Ergebnis fehlender oder unkorrekter Einstellung(en) oder abgenutzter
Komponenten.
Konsequenzen eines Sturzes.
Jeder Personen- oder Sachschaden gegenüber Dritten oder Besitz, der durch den
Einsatz des Rollers entstanden ist.
Schaden aufgrund der Benutzung ungeeigneter Reinigungsmittel, Utensilien wie
Hochdruckreinigern oder Additiven.
Schaden, die durch Nachlässigkeit des Nutzers in Verbindung mit Wasserschutz
entstanden sind ( der Elektroroller ist unempndlich gegen Spritzer, aber nicht
gegen Wasser geschützt).
Salvatorische Klausel
Falls irgendeine Vorschri dieser Garantie ungültig ist oder wird, oder eine Lücke
aufweist, die geschlossen werden muss, wird das die Wirksamkeit aller anderen
Vorschrien nicht beeinussen. Eine fehlende oder ungültige Vorschri soll mit einer
Vorschri ersetzt werden, die der Absicht und dem Zweck er Original-Vorschri so
nahe wie möglich kommt.
Anwendbare Gesetze und Rechtsprechung
Für den Fall eines Disputes aufgrund dieser Garantie (auch unter Betrachtung der
Frage nach ihrer Existenz oder Gültigkeit) ist man überein gekommen, dass die
Gerichtsbarkeit im Kanton Zürich, Schweiz, liegt Dieser Kaufvertrag ist Gegenstand
von Schweizer Gesetzen mit der Ausnahme von Gesetzeskonikten und der Ausnahme
der UN-Konvention zu Verträgen für den internationalen Verkauf von Gütern (UN
Kaufrecht).
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