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X Y
WS 5101 280 280
WS 5141 280 280
WS 5191 340 203
WS 5240 476 205
WS 5320 317 205
Tabelle 1: Ablängmaße
– Verbindungsschlauch Laugenbehälter / Verbindungsleiste entsprechend Maschine ablängen und vormontieren, siehe Abb. 14 und
Tabelle 1.
– Dichtung mit Blechscheibe aus dem Laugenbehälter entfernen. Dichtung weiterverwenden.
– Dichtung und Verbindungsschlauch in den Laugenbehälter einknüpfen und mit Schraube M 5 x 12, Scheibe und Mutter M 5
(selbstsichernd) montieren, siehe Abb. 15, Pos.1.
– Stutzen des Verbindungsschlauches mit der Verbindungsleiste verschrauben, siehe Abb. 15, Pos. 2.
– Unwuchtschaltantenne bei WS 5101, WS 5141 um 45 mm kürzen.
WRG02 Wasserrückgewinnung montieren
Tank montieren:
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Achtung!
Vor Montagebeginn die Tragfähigkeit der Montagewand prüfen. Gewicht Tank: ca. 200 kg
Hinweis
Maße der Konsolenposition vom Installationsplan übernehmen.
– Konsole als Schablone an die Wand halten und Bohrlöcher anzeichnen
– Bohrungen Durchmesser 10 mm bohren.
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Achtung!
Beim Bohren die unterschiedlichen Höhenmaße beachten.
Hinweis
Der mitgelieferte Befestigungssatz kann für Beton ≥ B 15 und ungelochten Mauerziegel ≥ MZ 15 verwendet werden.
Für abweichende Montagewände sind entsprechende Befestigungssätze bauseitig zu beschaffen.
– In die oberen Befestigungsmuttern Schrauben M 6 x 16 eindrehen.
– Den Tank in die oberen Befestigungslöcher einhängen.
– Die restlichen Schrauben (6x) eindrehen und anziehen.
– Vormontier te Schlauchbögen mit Schlauchschellen 32-50 mm an der Behälterkappe befestigen, siehe Abb. 19.
– Rohrstutzen (Abb. 19, Pos.1) in die Schlauchbögen einschieben und mit Schlauchschellen 32-50 mm befestigen.
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Achtung!
Position des Belüftungsschlauches beachten
– Verbindungsschlauch mit Ablaufventil am Tank mit Schlauchschelle 40-60 mm anschließen.
– Ablaufbogen mit Schlauchschelle 40-60 mm am Ablaufventil befestigen.
Produktgruppe 512 Umbau- und Montageanweisung
11 von 60 M.-Nr. 04598534
16.12.2011 Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentumsrechte vorbehalten.