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BBG Prüf- und Zertifizier GmbH
6) Stückprüfungen
Der Hersteller muss die Stilckprüfungen nach 24
von
EN 50014:
1997
und
notwendige Prüfungen
durchftihren, um sicherzustellen, dass der
gefertigte
Gegensland
mit den lJnterlagen, die der Prüfstelle
zusammen mit dem Prototyp oder dem Muster eingereicht wurden, übereinslimmt. Er muss auch die
Stückprüfungen durchführen, die in den beheffenden Europäischen Normen vorgeschrieben sind.
Die Durchführung der Stückprüfungen ersetzt nicht
das
laut Konformitätsbewertungsverfahren
(Artikel
8 der Richtlinie 94/9/EG) zusammen mit dem l\rodulder EG-Baumusterprüfung erforderliche und vom
Hersteller zu unterhaltende Vedahren
gemäß
Anhang lV bis Vll der Richtlinie 94/9/EG.
Autlagen/Bedingungen tür die sicherc Anwendung
Entfällt
Sicherheitstechnisch relevante
lnformationen
Die Kenntnis derAngaben unler den Nummern 1, 2
und
4 ist fiir
die sichere Ve&endung edoderlich.
Die Angaben sind in der im Auszug vorgelegten Betriebsanleilung
enthalten
(siehe
3.3).
7l
8)
44809 Bochum, den 11.12.2003
8VS-Kan/Mi A 20030788
E)(AM
BBG Prüt- und Zertifizier GmbH
Fachstelle für
Sicherheit elektrischer Betriebsmittel
-
BVS
Seite 3 von 3 zum Pr0fprotokoll- Page 3 of3 ofT€st Repon BVS PP 03.2281
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Der Sachverständi
EG