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Masch-Nr. ab 10005183
DE
2.1 Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz [A] befindet sich am Bedienholm. Während der Arbeit darf der Bedienholm
nicht verlassen werden.
2.2 Gefahrenbereich
Arbeiten in ebenem Gelände und Hanglagen bis max. 40% Neigung.
Der Gefahrenbereich [B] wird wie folgt vom Anbaugerät aus definiert:
• nach vorne 10 m.
• zur Seite je 10 m.
• nach hinten bis zur Radachse der Maschine.
Arbeiten in Hanglagen über 40% Neigung oder unebenem Gelände.
In Hanglagen über 40% Neigung oder unebenem Gelände kann die Maschine abrutschen
oder umstürzen. Dadurch erweitert sich der ursprüngliche Gefahrenbereich um den mögli-
chen Abrutsch- oder Absturzbereich [C] der Maschine.
Weitere Informationen siehe Kapitel 2.4.
Hinweis
Bei Anbaugeräten mit Gefahr vor fortschleudernden Teilen gilt der Gefahrenbereich des
Geräteherstellers.
Gefahr
Die Maschine kann Bediener oder Drittpersonen erfassen, zu Fall bringen, überrollen, zer-
quetschen oder zerschneiden. Ausserdem besteht Steinschlaggefahr.
• Der Bediener trägt die volle Verantwortung, dass sich keine Personen im Gefahrenbe-
reich aufhalten.
• Beim Eintreten von Personen oder Tieren in den Gefahrenbereich ist der Totmannhebel
unverzüglich loszulassen. Der Totmannhebel erst wieder herunterdrücken, wenn der
Gefahrenbereich frei von Personen und Tieren ist.
• Maschinenteile erst dann berühren, wenn sie vollständig zum Stillstand gekommen sind
(Nachlaufen der beweglichen Teile).