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1.19 Prüfung und Abgleich
WARNUNG!
Bei den Arbeiten sind die Festlegungen und Durchführungs-
anweisungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 zu beachten,
besonders „Paragraph 8: Zulässige Abweichungen“. Es ist
geeignetes Elektrowerkzeug zu verwenden.
Zum Prüfen des Power Meters SIMEAS
P ist eine
Abgleicheinrichtung erforderlich, welche Wechelspannun-
gen, Wechselströme und Phasenwinkel mit einem Fehler
von ≤ 0,1% abgeben kann.
Bei galvanisch getrennten Prüfeinrichtungen muss N mit
Erde verbunden werden.
Eine ausführliche Beschreibung des Abgleichs des Gerätes
finden Sie im im SIMEAS P Handbuch
(Bestell-Nr: E50417-B1000-C210), Kapitel 7.1.