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1.3 Qualifiziertes Personal
sind Personen, die mit Aufstellung, Montage, Inbetrieb-
setzung und Betrieb des Produktes vertraut sind und über
die ihrer Tätigkeit entsprechenden Qualifikationen verfügen,
wie z.B.:
• Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung
Geräte/Systeme gemäß den Standards der Sicher-
heitstechnik für elektrische Stromkreise, hohen Druck
und aggressive Medien zu betreiben und zu warten.
• Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards
der Sicherheitstechnik in Pflege und Gebrauch ange-
messener Sicherheitsausrüstung.
• Schulung in Erster Hilfe.