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Truma BM 10 - Page 5

Truma BM 10
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3
durch Ausschalten und er-
neutes Einschalten zu wie-
derholen.
Bei hohem Seegang
und Gefahr eines Was-
sereinbruchs in den Kamin
muss der Boiler ausgeschal-
tet, die Wandkaminkappe
aufgesetzt bzw. der Deckska-
min verschlossen werden.
Ausschalten
Boiler am Drehschalter aus-
schalten (b).
Wasserinhalt bei Frost-
gefahr unbedingt entleeren.
Wird der Boiler längere Zeit
nicht benutzt, Wandkamin-
kappe aufsetzen bzw. Decks-
kamin verschließen: Kamin-
dach (Bild D: 28) nieder-
drücken und bis zum An-
schlag nach rechts drehen
(wird dies nicht beachtet,
kann die Funktion des Gerätes
durch Wasser, Schmutz oder
Insekten gestört werden).
Schnellschlussventil in der
Gaszuleitung und Gasflasche
schließen.
Rote Kontrolllampe
„Störung“
Bei einer Störung leuchtet die
rote Kontrolllampe (d) auf.
Ursachen sind z.B. Gasman-
gel, Luft im Gasleitungssys-
tem, Defekt einer Sicherung
usw. Die Entriegelung erfolgt
durch Ausschalten und
erneutes Einschalten.
Inbetriebnahme
Elektrobetrieb 230 V
(nur BM 10 EL, BM 14 EL)
j = Wippschalter „Aus“
k = Wippschalter „Ein“
„Elektrobetrieb“
Boiler am Bedienteil einschal-
ten (k). Die Kontrollleuchte
zeigt an, dass das Gerät in
Betrieb ist.
Bei Verwendung von fahr-
zeugspezifischen Schaltern:
siehe Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers.
Die Wassertemperatur
ist nicht vorwählbar,
automatische Temperaturbe-
grenzung bei ca. 70°C. Um
Boiler EL
230 V ~
k
j
eine schnellere Aufheizung
des Boilerinhaltes zu errei-
chen, kann das Gerät gleich-
zeitig mit Gas und Strom be-
trieben werden.
Der elektrische Heiz-
stab ist mit einer Über-
temperatur-Sicherung ausge-
stattet. Im Falle einer Störung
am Bedienteil ausschalten,
5 Min. warten und wieder
einschalten.
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Luke öffnen bzw. für gute
Durchlüftung sorgen!
- keine elektrischen Schalter
betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann überprü-
fen lassen!
Reparaturen dürfen
nur vom Fachmann
durchgeführt werden!
Nach jeder Demontage der
Abgasführung muss ein neu-
er O-Ring montiert werden!
1. Jede Veränderung am Ge-
rät (einschließlich Abgasfüh-
rung und Kamin) oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie
das Nichteinhalten der Ein-
bau- und Gebrauchsanwei-
sung führt zum Erlöschen der
Garantie sowie zum Aus-
schluss von Haftungsansprü-
chen. Außerdem erlischt die
Betriebserlaubnis des Gerätes
und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
2. Der Betriebsdruck der Gas-
versorgung, 30 mbar (bzw.
28 mbar Butan/37 mbar Pro-
pan) oder 50 mbar, muss mit
dem Betriebsdruck des Gerä-
tes (siehe Fabrikschild) über-
einstimmen.
3. Flüssiggasanlagen müssen
den technischen und
administrativen Bestimmun-
gen des jeweiligen Verwen-
dungslandes entsprechen (in
Europa z.B. EN 1949 für Fahr-
zeuge oder EN ISO 10239 für
Boote). Nationale Vorschrif-
ten und Regelungen (in
Deutschland z.B. das DVGW-
Arbeitsblatt G 607 für Fahr-
zeuge oder G 608 für Boote)
müssen beachtet werden.
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DVGW-
Arbeitsblatt G 607 bzw. G 608
zu bestätigen.
Verantwortlich für die Ver-
anlassung der Überprü-
fung ist der Bootseigner/
Fahrzeughalter.
4. Flüssiggasgeräte dürfen
beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren
nicht benutzt werden.
5. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes
(bzw. nach längerer
Stillstandzeit) kann kurzzeitig
eine leichte Rauch- und Ge-
ruchsentwicklung auftreten.
Es ist zweckmäßig, das Gerät
dann mit höchster Leistung
brennen zu lassen und für
gute Durchlüftung des
Raumes zu sorgen.
6. Ein ungewohntes Brenner-
geräusch oder Abheben der
Flamme lässt auf einen
Reglerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
7. Wärmeempfindliche Ge-
genstände (z.B. Spraydosen)
dürfen nicht im Einbauraum
des Boilers verstaut werden,
da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
8. Für die Gasanlage dürfen
nur Druckregeleinrichtungen
gemäß EN 12864 (in Fahrzeu-
gen) bzw. EN ISO 10239 (für
Boote) mit einem festen Aus-
gangsdruck von 30 mbar
(oder 50 mbar in älteren An-
lagen) verwendet werden.
Die Durchflussrate der
Druckregeleinrichtung muss
mindestens dem Höchstver-
brauch aller vom Anlagenher-
steller eingebauten Geräte
entsprechen.
Es dürfen nur für das Bestim-
mungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den
Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet wer-
den. Diese sind regelmäßig
auf Brüchigkeit zu überprü-
fen. Für Winterbetrieb sollten
nur winterfeste Spezial-
schläuche verwendet werden.
Technische Daten
ermittelt nach EN 624 bzw.
Truma-Prüfbedingungen
Gasart: Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 oder 50 mbar
(siehe Fabrikschild)
Wasserinhalt:
10 oder 14 Liter
Aufheizzeit bis ca. 70°C
(10 Liter)
Gasbetrieb: ca. 34 Min.
Elektrobetrieb: ca. 45 Min.*
Gas- + Elektrobetrieb:
ca. 25 Min.*
Aufheizzeit bis ca. 70°C
(14 Liter)
Gasbetrieb: ca. 50 Min.
Elektrobetrieb: ca. 72 Min.*
Gas- + Elektrobetrieb:
ca. 38 Min.*
Wasserdruck:
bis max. 2,8 bar
Nennwärmeleistung:
1500 W
Gasverbrauch:
120 g/h
Stromaufnahme bei 12 V
Zünden: 0,37 A
Aufheizen: 0,28 A
Bereitschaft: 0,04 A
Stromaufnahme bei 230 V*:
850 W (3,7 A)
* nur BM 10 EL, BM 14 EL
Konformitätserklärung:
Der Truma-Bootsboiler ist
durch den DVGW baumuster-
geprüft und erfüllt die EG-
Gasgeräte-Richtlinie
(90/396/EWG) sowie die mit-
geltenden EG-Richtlinien. Für
EU-Länder liegt die CE-Pro-
dukt-Ident-Nummer vor:
CE-0085AP0048
EWG-Typgenehmigung:
e1 022604
Technische Änderungen
vorbehalten!

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