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Betriebs- und Wartungsanleitung
Umweltschutz
Die Anlage erfüllt nur in der vom Herstel-
ler gefertigten Ausführung die einwand-
freie Funktion und die Sicherheitsbestim-
mungen.
Achtung
Es dürfen keine aggressiven Stoffe und
chlorhaltige Reinigungsmittel in den Ab-
scheider gelangen, da sonst die Beschich-
tung zerstört werden kann.
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Bestimmungswidriger Gebrauch
2.3 Einstieg in die Abscheideranlage
Diese Anleitung betrifft Abscheider für
Leichtflüssigkeiten mineralischen Ur-
sprungs. Die Abscheider entsprechen der
Abscheiderklasse I bzw. II gemäß DIN EN
858 in Verbindung mit DIN 1999-100 und
DIN 1999-101. Die Abscheiderbehälter
bestehen aus Stahlbeton oder Polymerbe-
ton. Sie sind zum Erdeinbau bestimmt.
Ein bestimmungswidriger Gebrauch der
Abscheideranlage liegt dann vor, wenn
die Anlage nicht so verwendet und an-
geschlossen wird, wie in DIN EN 858,
in DIN 1999-100 und in DIN 1999-101
beschrieben.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden,
die durch bestimmungswidrigen Gebrauch
entstanden sind.
Eigenmächtige Umbauten und Verände-
rungen der Anlage sind nicht erlaubt und
führen zum sofortigen Verlust des Gewähr-
leistungsanspruches!
2 Sicherheit
Warnung
Ein Einstieg in die Abscheideranlage ist
nur bei Berücksichtigung der entspre-
chend zum Zeitpunkt des Einstiegs gülti-
gen Unfallverhütungsvorschriften zulässig.
2.4 Allgemeine Sicherheitshinweise
Warnung
Den Sicherheitshinweisen ist unbedingt
Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen
können zu materiellen oder körperlichen
Schäden führen.
Warnung
Die Abscheideranlage ist als explosions-
gefährdeter Bereich Zone 0 definiert.
Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen
(sofern vorhanden) dürfen deshalb nur von
ausgewiesenem Fachpersonal durchge-
führt werden.
Warnung
In Abscheideranlagen darf ohne Atem-
schutzgeräte bzw. ohne vorherige Prüfung
der Gaskonzentration und ohne Sicher-
heitsausrüstung (siehe zuständige Unfall-
verhütungsvorschrift) nicht hinabgestiegen
werden.
Warnung
Rauchen und offenes Feuer ist im ge-
samten Bereich der Anlage strengstens
verboten.
Achtung
Aufgeklebte Sicherheitshinweise müssen
erneuert werden, wenn sie sich abgelöst
haben oder unleserlich geworden sind.
2.5 Hinweise zu den Einbaugarnituren
Achtung
Die Einbaugarnituren (z. B. Prallbleche,
Koaleszenzelement etc.) sind für den Be-
trieb als Abscheideranlage ausgelegt. Sie
stellen keine Trittbrette für Personen und
Ablagen für schwere Reinigungsgeräte
etc. dar. Die Tragkraft ist hierfür nicht
ausgelegt.
Warnung
Beim Betreten von Einbaugarnituren be-
steht die Gefahr des Absturzes oder des
Absturzes durch Bruch der Einbaugarnitur,
da die Tragfähigkeit der Einbaugarnituren
nicht für das Betreten von Personen aus-
gelegt ist.
Unfallverhütungsschriften erhalten Sie bei
Ihrem zuständigen Gemeindeunfallversi-
cherungsverband.