- Laufschuh CABMAX EN353-1 auf ver-
tikaler Kabelführung SFPF 1013502
(Ø 8 mm Edelstahl – 7 x 19) und SFPF
1014740 ( Ø 8 mm galvanisiert – 7 x
19).
- Laufschuh BLOCMAX EN353-2 auf
vertikaler, nachgiebiger Führung SFPF
1010441 (Leine Ø 11 mm) und SFPF
1009287 (Seil 3T Ø 14 mm).
Sie dient zum Erklimmen und zum
Herablassen an Fassaden, Gerüsten,
Dächern, Masten usw. Beim Sturz
blockiert sich die Sicherung momen-
tan auf der Aufhängleine. Die Führung
eignet sich auch für die Benutzung
eines mitlaufenden Auffanggerätes
(gem. EN353-2 für nachgiebige
Führungen (Seile usw.) bzw. gem.
EN353-1 für starre Führungen (Kabel
usw.)) derselben MARKE.
Für EN353-1-Systeme:
- Das Gewicht des Verwenders
einschließlich Bekleidung und Aus-
rüstung darf die maximal im Test ge-
haltene Masse (siehe Kennzeichnung)
nicht überschreiten.
- Der Gleitschuh kann bis zu einer Min-
desttemperatur von -30 °C verwendet
werden.
ANSCHLIESSEN
Der Gleitschuh muß in Verbindung mit
einem Sicherheitsgurtzeug (gem. 361)
benutzt werden. Er darf auf keinen Fall
mit einem einfachen Arbeitshaltegurt
(Gürtel) zum Einsatz kommen. Der
Gleitschuh darf NUR mit dem mitge-
lieferten oder einem gleichwertigen
Verbindungselement am Sicherheits-
gurtzeug befestigt werden. Die Länge
des Verbindungselements zwischen
dem Absturzsicherungsgleitschuh
und dem Gurtzeug darf nicht verän-
dert werden (z. B. niemals ein Mini-
Seil hinzufügen oder den Falldämpfer
vom ursprünglichen Verbindungsele-
ment entfernen).
Der Anschluss der mobilen Absturz-
sicherung an das Gurtzeug darf nur
an den Brust-Anschlagpunkten er-
folgen, die auf diese Verwendung
getestet wurden (Absturzsicherungs-
punkt vorne), um jegliche Gefahr
des Umdrehens in eine Position mit
dem Kopf nach unten zu vermeiden,
wenn ein Sturz aufgefangen wird.
Die Bauch- oder Brustgurte des Gurt-
zeugs müssen so nah wie möglich am
Körper anliegend eingestellt werden,
um schlaffe Stellen zu vermeiden (den
Artikel nicht verwenden, wenn die
Größe des Gurtzeugs dieses Einstellen
nicht ermöglicht). Bei EN353-2-Syste-
men mit Seil ist der Anschluss an den
Fallschutz-Punkt am Rücken erlaubt.
AUF KEINEN FALL DARF EIN
WEITERES VERBINDUNGSGLIED
ZWISCHEN GLEITSCHUH UND
SICHERHEITSGURTZEUG
EINGEFÜGT WERDEN.
ANBRINGEN
EN353-2-Systeme:
Das Ende der Aufhängleine (Seil oder
Kabel) mit einem Verbindungsele-
ment (gem. EN 362) am Anschlag-
punkt befestigen. Es dürfen nur
Führungen benutzt werden, deren
Durchmesser und Typ der Empfehlung
entsprechen. Das andere Ende der
Aufhängleine möglichst beschweren
oder befestigen.
EN353-1-Systeme:
Mit EN353-1-Systemen mit Kabel/
Seil wird der optimale Betrieb erzielt,
wenn die empfohlene Spannung in
der Leine (60 daN) angewendet wird.
Sämtliche für das Anbringen des Sys-
tems erforderlichen Informationen
sind in der Aufbauanleitung detailliert
genannt.
Beim Öffnen des Gleitschuhs, um ihn
auf seinem Träger einzustellen, die
Schemazeichnungen zu der Sturzsi-
cherung befolgen. Bei Gleitschuhen
mit zwei Positionen (gleiten/blockie-
ren) muss zur Vermeidung jeglicher
Störungen am Bremssystem beim
Auf- oder beim Abstieg jede Bedie-
nung zum Ändern der Konfiguration
in einer sicheren Position (keine Abs-
turzgefahr) vorgenommen werden.
WICHTIGE EMFPEHLUNGEN
Bei Benutzung eines Handgleits-
chuhs (oder bei Einstellung für Hand-
betrieb) muß das untere Ende der
Aufhängleine befestigt oder stark
beschwert werden. Die Übereins-
timmung des Gleitschuhs mit der
Aufhängsicherungsleine überprüfen.
ÜBERPRÜFUNG
Vor jedem Einsatz muss eine genaue
visuelle Prüfung durchgeführt wer-
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