DEUTSCH
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CONTRACOR
®
DBS Art. 10100/10200
8. Beim Transport dürfen die Behälter nicht unter Druck stehen und kein Betriebsmittel
(Medium) enthalten.
6.5. Bedienung von Behältern
1. Den Behälter darf nur ein Mitarbeiter bedienen, der folgende Anforderungen erfüllt:
— ist volljährig und zur Ausübung solcher Arbeit fähig,
— ist mit entsprechenden Vorschriften und Richtlinien zum Betrieb der Behälter
gut vertraut, wurde in der Bedienung der Behälter praktisch geschult und hat
eine entsprechende durch Urkunden belegte Prüfung bestanden.
A. Pichten beim Betrieb der Behälter
2. Der zur Bedienung von Behältern bestimmte Mitarbeiter ist verpichtet:
— mit allen Einrichtungen an seinem Arbeitsplatz, die zur Gewährleistung eines
sicheren Betriebs dienen, vertraut zu sein und ihre Bedienung zu kennen sowie
im Stande zu sein unter ungewöhnlichen Umständen angemessen eingreifen
können, um die Sicherheit wiederherzustellen,
— Jede Störung, Havarie oder ungewöhnliche Erscheinung, die beim Betrieb des
Behälters oder seines Zubehörs auftritt, seinem Vorgesetzten unverzüglich zu
melden und den Behälter sofort abzustellen, wenn ein Weiterbetrieb gefährlich
werden kann,
— an Revisionen und Kontrollen des Behälters teilzunehmen, damit ihm selbst der
Zustand des Behälters bekannt ist,
— im empfohlenen Umfang das Zubehör des Behälters zu kontrollieren und zu
testen,
— Betriebsberichte gemäß den Betriebsvorschriften zu erstellen,
B. Revisionen und Versuche der Behälter
3. Die Behälter sollen folgenden Revisionen und Versuchen unterzogen werden:
— Außenrevision beim Betrieb,
— Innenrevision,