24
GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsbedingungen
Die gesetzlich vorgegebene Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.
Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Rollers in Werksto und Her-
stellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der Übergabe des Rollers gewährt.
Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des
Rollers. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch die Hauptwerkstatt,
Vertragswerkstätten oder zertifizierte Händler und umfasst:
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
• Arbeitszeit
• Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung.
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
• Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten des
Aus- und Einbaus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung und des abgestempelten
Gewährleistungsheftes ist der Gewährleistungsanspruch nachzuweisen.
• Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem anderen als dem in der Bedienungs-
anleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen.
• Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw.
eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der
Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften
über die Behandlung des Rollers nicht befolgt werden und die vorgesehenen Wartungsdienste
nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
GEWÄHRLEISTUNG