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Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
• Schmiermittel, Verpackungsmaterial und verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht im
Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
• alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingun-
gen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
• alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung z.B. der Räder, Bremsen
usw., die die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht deutlich beeinträchtigen.
• Schäden, die zurückzuführen sind auf den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühun-
gen des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.
• die Nichtverwendung von Originalersatzteilen.
• Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege
(wie z.B. mangelnde Akkuladung) ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
• folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material- bzw. Herstellungsfehler (z.B. Bruch,
falscher Zusammenbau):
• Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausgewechselt werden,
wie z.B. Batterien, Reifen, Bremse.
• Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie z.B. Reifen, Bremsbeläge, Kabel, Lampen,
Sicherungen, Batterie, Ständer, Trittbrett, Bremszug oder Federgabel.
• Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
• Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht vorhandenen oder nicht
termingerechten Akkuadung stehen.
• Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des Mangels zu
verlangen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach mehreren Fehlschlägen der
Nachbesserung.
• Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller.
• Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
• Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach
Feststellung des Mangels in einer EGRET-Vertragswerkstatt, dem entsprechenden EGRET-
Händler oder bei EGRET selbst erhoben werden.
• Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder erneuert noch
verlängert.
• Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
• Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie vom
Hersteller schriftlich bestätigt worden sind.
• Die Gewährleistungsdauer für den Akku und andere Verschleißteile wie Kabel, Reifen oder
Bremsen beträgt 6 Monate für den privaten Gebrauch.
• Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Kaueleg vorzulegen.
• Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt die Fahrgestellnummer angeben)
steht Ihnen unsere Service-Hotline zur Verfügung. Diese finden Sie im Umschlag dieser
Bedienungsanleitung.
GEWÄHRLEISTUNG