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Egret One - Page 25

Egret One
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Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Schmiermittel, Verpackungsmaterial und verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht im
Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingun-
gen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung z.B. der Räder, Bremsen
usw., die die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht deutlich beeinträchtigen.
Schäden, die zurückzuführen sind auf den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühun-
gen des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.
die Nichtverwendung von Originalersatzteilen.
Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege
(wie z.B. mangelnde Akkuladung) ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material- bzw. Herstellungsfehler (z.B. Bruch,
falscher Zusammenbau):
Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausgewechselt werden,
wie z.B. Batterien, Reifen, Bremse.
Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie z.B. Reifen, Bremsbeläge, Kabel, Lampen,
Sicherungen, Batterie, Ständer, Trittbrett, Bremszug oder Federgabel.
Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht vorhandenen oder nicht
termingerechten Akkuadung stehen.
Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des Mangels zu
verlangen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach mehreren Fehlschlägen der
Nachbesserung.
Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller.
Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach
Feststellung des Mangels in einer EGRET-Vertragswerkstatt, dem entsprechenden EGRET-
Händler oder bei EGRET selbst erhoben werden.
Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder erneuert noch
verlängert.
Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie vom
Hersteller schriftlich bestätigt worden sind.
Die Gewährleistungsdauer für den Akku und andere Verschleißteile wie Kabel, Reifen oder
Bremsen beträgt 6 Monate für den privaten Gebrauch.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Kaueleg vorzulegen.
Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt die Fahrgestellnummer angeben)
steht Ihnen unsere Service-Hotline zur Verfügung. Diese finden Sie im Umschlag dieser
Bedienungsanleitung.
GEWÄHRLEISTUNG

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