Anwendung europäischer Richtlinien
Druckgeräte-Richtlinie
Das Gerät ist konform zu dieser Richtlinie (siehe Abschnitt „Herstellererklärung“) und kann für
folgende Medien eingesetzt werden:
RK 70, RK 71, RK 41, RK 44S:
■ Medien der Fluidgruppe 2
RK 44, RK 76, RK 86, RKE 86, RK 86A, RKE 86A, RK 16A, RK 16C, RK 26A, RK 49, RK 29A:
■ Medien der Fluidgruppen 1 und 2
ATEX-Richtlinie
Das Gerät RKE ist nicht zum Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung geeignet.
Das Gerät RK weist keine potenzielle Zündquelle auf und fällt nicht unter die ATEX-Richtlinie (siehe
Abschnitt „Herstellererklärung“). Im eingebauten Zustand ist statische Elektrizität zwischen Gerät
und angeschlossenem System möglich. Bei Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
liegt die Ableitung bzw. Verhinderung möglicher statischer Aufladung in der Verantwortung des
Anlagenherstellers bzw. Anlagenbetreibers. Sollte die Möglichkeit eines Austritts von Medium
gegeben sein, z. B. durch Betätigungseinrichtungen oder Leckagen an Schraubverbindungen, dann
ist dies bei der Zoneneinteilung vom Anlagenhersteller bzw. Anlagenbetreiber zu berücksichtigen.
Beschreibung Fortsetzung DE