Sicherheit Fortsetzung DE
Schutzkleidung
Der Betreiber muss sicherstellen, dass bei allen Arbeiten am Gerät die am Aufstellort für die
jeweilige Tätigkeit vorgeschriebene Schutzkleidung getragen wird. Die Schutzkleidung muss
entsprechend desverwendeten Mediums gewählt werden. Sie muss Schutz vor den bei der
jeweiligen Tätigkeit am Aufstellort zu erwartenden Risiken gewähren. Die Schutzkleidung muss
insbesondere vor folgenden Risiken schützen:
■ Kopfverletzungen
■ Augenverletzungen
■ Verletzungen des Körpers
■ Handverletzungen
■ Verletzungen der Füße
■ Gehörschäden
Diese Liste ist nicht vollständig. Der Betreiber muss entsprechend der Risiken am Aufstellort
Vorgaben für zusätzliche Schutzkleidung machen.