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GLW EC 65 - Zugelassene Bediener; Gewährleistung

GLW EC 65
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SICHERHEIT EC 65
12/09 3
Zugelassene Bediener
Am EC 65 dürfen nur autorisierte und eingewiesene Bediener arbeiten.
Der Bediener ist im Arbeitsbereich Dritten gegenüber verantwortlich.
Der Betreiber muss
dem Bediener die Betriebsanleitung zugänglich machen und
sich vergewissern, dass der Bediener sie gelesen und verstanden hat.
Gewährleistung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen". Diese stehen dem
Betreiber spätestens mit Vertragsabschluss zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen
bei Zuwiderhandlung gegen nachfolgende Punkte:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des EC 65.
Unsachgemäße Arbeitsplätze.
Unsachgemäße und über die in der Betriebsanleitung beschriebene hinausgehende
Anwendung.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen des EC 65.
Weiterbetreiben des EC 65 bei festgestellten Störungen.
Weiterbetreiben des EC 65 über 500.000 Crimpvorgänge hinaus. Nach 500.000 Crimpvor-
gängen ist ein Service durch den Hersteller durchzuführen. Der anstehende Service wird durch
LED am Bedienfeld angezeigt.
Unsachgemäß durchgeführte Gesenkmontagen/Reparaturen.
!
Nur Originalgesenke und Originalersatzteile verwenden.