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1.1 INFO-BLATT ZUM GERÄUSCHPEGEL DER TRAKTOREN
In Beachtung dessen, was die Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15.08.1991
vorsieht, werden die Werte zum Geräuschpegel der Traktoren geliefert, die in
dieser Betriebs- und Wartungsanleitung behandelt werden. Angesichts der
objektiven Schwierigkeiten für den Hersteller, die normalen Einsatzbedingungen
des Ackerschleppers durch den Benutzer im vorhinein festzulegen, sind die
Geräuschpegel gemäß der Modalitäten und der Konditionen festgelegt worden,
die in der Anlage 8 des DPR Nr. 212 vom 10.02.1981 stehen, mit dem die
Richtlinie 77/311/EWG umgesetzt wird, die den Geräuschpegel in Ohrenhöhe
der Fahrer von landlichen Zugmaschinen auf Rädern betrifft.
ACKERSCHLEPPER Typ:
TRAKTOREN mit SICHERHEITSBÜGEL
Modell Typ Zulassung Nr. Max. Geräuschpegel am
Fahrerplatz in dB (A)
Abschnitt I Abschnitt II
IDEA 26
BASSO
TS5 OM5657MA 92 88,1
IDEA 26
ALTO
TS6 OM5664MA 92 88,1
IDEA 30
BASSO
TS7 OM5658MA 92 88,1
IDEA 30
ALTO
TS8 OM5665MA 92 88,1
IDEA 35 TYA2 OX00172MA 90 86
IDEA 40 TYA1 OM33170MA 92 88,1
IDEA 40 TYA3 OX00172MAest01 90 86
1047 FH1047 e13*74/150*2000/25*006
8*00
90 86
1247 FH1247 e13*74/150*2000/25*006
8*00
90 86
HINWEISE FÜR DEN FAHRER:
Es sei daran erinnert, dass angesichts des Tatbestandes, dass eine
landwirtschaftliche Zugmaschine auf unterschiedliche Weisen eingesetzt werden
kann, weil man sie an eine Vielzahl von Geräten angeschlossen werden kann,
ist es die gesamte Gruppe Traktor-Gerät, die hinsichtlich des Schutzes der
Arbeitnehmer gegen die Gefahren der Lärmexposition beurteilt werden muss.
Angesichts der oben genannten Geräuschpegel und der sich daraus
ergebenden Gesundheitsrisiken muss der Benutzer die angemessenen
Vorsichtsmassnahmen treffen, so wie es im Abschnitt IV der
Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15.08.1991 steht.