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HACA LEITERN 0529.74 - Page 3

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Fallschutzschienen betrieben werden. Andere Kom
-
binationen sind nicht zulässig. Eine Kombination und
Verwendung eines Fallschutzläufers oder einer Fall
-
schutzschiene unterschiedlicher Hersteller kann die
Funktion beeinträchtigen. Dies führt zu einer Fehl
-
funktion des Fallschutzsystems und damit zur Ge
-
fährdung des Anwenders. In solchen Fällen lehnt die
Fa. Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG die Produkt-
haftung ab.
Der Fallschutzläufer weist folgende Merkmale auf:
Er darf nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden.
Das zulässige Minimalgewicht des Anwenders darf 40 kg
nicht unterschreiten und 150kg nicht überschreiten.
Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale horizontale
Zugkraft, damit der Anwender nicht nach hinten über-
schlagen kann.
Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale Geschwindig-
keit, damit ist nur ein normales Steigen möglich.
Der Fallschutzläufer verfügt über drei voneinander unab-
hängige Fangfunktionen.
Wird die horizontale oder geschwindigkeitsabhängige
Fangfunktion primär angesprochen, wird sekundär immer
die vertikale als zweite Redundanz ausgelöst.
- Das Abstandsmaß A zwischen Fallschutzläufer und An-
schlagpunkt Karabiner Auffangurt beträt 190mm.
MA 5040-D/UK f 3
Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com
Deutsch

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