Dieses Produkt und – gegebenenfalls – das mitgelieferte Zubehör
tragen das „CE“-Kennzeichen und entsprechen daher den geltenden
harmonisierten europäischen Normen, die in der Richtlinie
2014/30/EU (EMV), der Richtlinie 2014/35/EU (NSR), der Richtlinie 2011/65/EU
(RoHS) und der Richtlinie 2014/53/EU (RED) aufgeführt sind.
Hiermit erklärt Hangzhou Microimage Software Co., Ltd., dass dieses Gerät
(siehe Etikett) mit der Richtlinie 2014/53/EU übereinstimmt.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden
URL-Adresse einsehbar:
https://www.hikmicrotech.com/en/support/download-center/declaration-of-
conformity/
Frequenzbänder und Leistung (für CE)
Die für das folgende Funkgerät geltenden Frequenzbänder und die nominalen
Grenzwerte für die Sendeleistung (gestrahlt und/oder leitungsgeführt) sind wie
folgt:
WLAN 2,4 GHz (2,4 GHz bis 2,4835 GHz), 20 dBm
Verwenden Sie bei einem Gerät ohne mitgeliefertes Netzteil nur ein Netzteil von
einem zugelassenen Hersteller. Detaillierte Angaben zum Strombedarf finden
Sie in der Produktspezifikation.
Verwenden Sie bei einem Gerät ohne mitgelieferte Batterien nur
Batterien/Akkus von einem zugelassen Hersteller. Detaillierte Angaben zu den
Batterie-/Akku-Anforderungen finden Sie in der Produktspezifikation.
Richtlinie 2006/66/EC und ihre Ä nderung 2013/56/EU
(batterierichtlinie): Dieses Produkt enthält einen Akku, der
innerhalb der Europäischen Union nicht mit dem Hausmüll
entsorgt werden darf. Siehe Produktdokumentation für
spezifische Hinweise zu Akkus oder Batterien. Der Akku ist mit
diesem Symbol gekennzeichnet, das zusätzlich die Buchstaben Cd für
Cadmium, Pb für Blei oder Hg für Quecksilber enthalten kann. Für korrektes
Recycling geben Sie die Akkus/Batterien an Ihren örtlichen Fachhändler zurück
oder entsorgen Sie sie an einer der Sammelstellen. Weitere Informationen
finden Sie unter: www.recyclethis.info.
INFORMATIONEN FÜ R PRIVATE HAUSHALTE
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen:
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager-
und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die
Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues
gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an
einen Endnutzer abgegeben wird.
4. Datenschutz-Hinweis:
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt
insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie
Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse,
dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“:
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäß ig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass
das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.