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Anhang E
Software-Lizenzvereinbarung
Wireless-G Kompakt-USB-Adapter
Um  jeden,  der  die  Software  weitergibt,  zu  schützen, 
wollen wir  darüber hinaus  vollkommen klarstellen, dass 
für diese freie Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch 
sollten, falls die Software von jemand anderem modifiziert 
und weitergegeben wird, die Empfänger wissen, dass sie 
nicht  das  Original  erhalten  haben,  damit  von  anderen 
verursachte Probleme nicht den  Ruf des ursprünglichen 
Autors schädigen.
Schließlich  und endlich  stellen  Software-Patente für  die 
Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung 
dar.  Wir  möchten  sicherstellen,  dass  keine  Firma  den 
Benutzern  eines  freien  Programms  Einschränkungen 
auferlegen  kann,  indem  sie  von  einem  Patentinhaber 
eine  die  freie  Nutzung  einschränkende  Lizenz  erwirbt. 
Deshalb  bestehen  wir  darauf,  dass  jegliche  für  eine 
Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in 
dieser Lizenz (also der LGPL) im Einzelnen angegebenen 
Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Der  Großteil  der  GNU-Software,  einschließlich  einiger 
Bibliotheken, unterliegt der  gewöhnlichen  GNU General 
Public License  (Allgemeine Öffentliche  GNU-Lizenz). Die 
vorliegende  Lizenz,  also  die  GNU  Lesser  General  Public 
License, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. 
Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen 
Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen 
diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken von 
Programmen, die nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken 
zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, 
sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination 
der  beiden,  rechtlich  gesehen,  ein „kombiniertes  Werk“, 
also  eine  abgeleitete  Version  der  Original-Bibliothek. 
Die  gewöhnliche  GPL  erlaubt  ein  solches  Linken  nur 
dann,  wenn  die  ganze  Kombination  die  Kriterien  für 
freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger 
strenge Kriterien für das Linken von irgendeiner anderen 
Software mit der Bibliothek.
Wir  nennen  diese  Lizenz  die  „Kleinere“  Allgemeine 
Öffentliche Lizenz („Lesser“ GPL), weil sie weniger („less“) 
dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als 
die  gewöhnliche  Allgemeine  Öffentliche  Lizenz  (GPL). 
Sie  verschafft  auch  anderen Entwicklern  freier  Software 
ein  „Weniger“  an  Vorteil  gegenüber  konkurrierenden 
nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund 
dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken 
benutzen. Die „kleinere“  Lizenz  (LGPL)  bietet  aber  unter 
bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine 
besondere  Notwendigkeit  bestehen,  einen  Anreiz  zur 
möglichst  weitgehenden  Benutzung  einer  bestimmten 
Bibliothek  zu  schaffen, sodass  diese  dann  ein  De-facto-
Standard wird.  Um dies  zu  erreichen, müssen nichtfreie 
Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer 
Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie 
weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle 
bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek allein auf freie 
Software zu beschränken, und  dann benutzen wir eben 
die LGPL.
In  anderen  Fällen  ermöglicht  die  Berechtigung,  eine 
bestimmte  Bibliothek  in  nichtfreien  Programmen  zu 
verwenden,  einer  größeren Anzahl von  Benutzern,  eine 
umfangreiche Sammlung freier Software zu verwenden. 
Die  Berechtigung,  die  GNU  C-Bibliothek  in  nichtfreien 
Programmen  zu  verwenden,  führt  beispielsweise  dazu, 
dass viel mehr Benutzer das gesamte GNU-Betriebssystem 
sowie seine Variante, GNU/Linux, nutzen.
Auch  wenn  die  Freiheit  der  Benutzer  durch  die  Lesser 
General  Public  License  (Kleinere  Allgemeine  Öffentliche 
Lizenz) weniger geschützt wird, stellt sie doch sicher, dass 
der  Benutzer  eines  Programms,  das  mit  der  Bibliothek 
verlinkt  ist,  in  der  Lage  ist,  das  Programm  mit  einer 
geänderten Version der Bibliothek auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, 
Verbreitung und Bearbeitung: Der Unterschied zwischen 
einem  „auf  der  Bibliothek  basierenden  Werk“  („work 
based on the library”) und einem „Werk, das die Bibliothek 
verwendet“ („work that uses the library“) ist unbedingt zu 
beachten. Ersteres  enthält Code,  der von  der  Bibliothek 
abgeleitet  ist,  während  letzteres  lediglich  mit  der 
Bibliothek kombiniert werden muss, um betriebsfähig zu 
sein.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG 
UND BEARBEITUNG
Diese  Lizenzvereinbarung  gilt  für  jede 0. 
Softwarebibliothek  und  jedes  andere  Werk,  in  dem 
ein  entsprechender Vermerk  des  Copyright-Inhabers 
oder  eines  anderen  dazu  Befugten  darauf  hinweist, 
dass das Werk unter den Bestimmungen dieser Lesser 
General  Public  License  (im  weiteren  auch  als „diese 
Lizenz“  bezeichnet)  verbreitet  werden  darf.  Jeder 
Lizenznehmer wird als „Sie“ bezeichnet. 
Als  „Bibliothek“  wird  eine  Sammlung  von 
Softwarefunktionen  und/oder  Daten  bezeichnet,  die 
dazu  geeignet  sind,  mit  Anwendungsprogrammen 
verlinkt zu werden (die einige dieser Funktionen und 
Daten  verwenden),  um  ausführbare  Programme  zu 
erschaffen.
Der  nachfolgend  verwendete  Begriff  „Bibliothek“ 
bezieht  sich  auf  solch  eine  Softwarebibliothek  oder 
ein Werk, das gemäß diesen Bedingungen verbreitet 
worden ist. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk“ 
bezeichnet  entweder  die  Bibliothek  selbst  oder 
ein  daraus  abgeleitetes  Werk,  das  dem  Copyright 
unterliegt,  d.  h.  ein  Werk,  das  die  Bibliothek  oder 
einen Teil davon enthält, sowohl wortgetreu als auch 
in abgeänderter Form, und/oder direkt in eine andere 
Sprache übersetzt worden ist. (Nachfolgend deckt der 
Begriff „Bearbeitung“ auch Übersetzungen ab.)
Unter  dem  Quellcode  eines  Werkes  wird  diejenige 
Form  des Werkes  verstanden,  die  für  Bearbeitungen 
vorzugsweise  verwendet  wird.  Bei  Bibliothek 
bezeichnet der vollständige Quellcode den Quellcode 
aller  enthaltenen  Module  einschließlich  aller 
zugehörigen Dateien zur Definition von Schnittstellen 
sowie  die  zur  Kompilierung  und  Installation  des 
ausführbaren Programms verwendeten Skripte.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung 
und  Bearbeitung  werden  von  dieser  Lizenz  nicht 
berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. 
Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der 
Bibliothek wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben 
des  Programms  unterliegen  dieser  Lizenz  nur  dann, 
wenn  der  Inhalt  ein  auf  der  Bibliothek  basierendes