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Anhang E
Software-Lizenzvereinbarung
Wireless-G Kompakt-USB-Adapter
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek 
in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms 
benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was 
die Bibliothek bewirkt und was das Programm, das die 
Bibliothek nutzt, bewirkt.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien 1. 
des  vollständigen  Quelltextes  der  Bibliothek  so,  wie 
sie  ihn  erhalten  haben,  anfertigen  und  verbreiten. 
Voraussetzung  hierfür  ist,  dass  Sie  mit  jeder  Kopie 
deutlich erkennbar und in angemessener Form einen 
entsprechenden  Copyright-Vermerk  sowie  einen 
Haftungsausschluss  veröffentlichen,  alle  Vermerke, 
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie 
beziehen,  unverändert  lassen  und  zusammen  mit 
der  Bibliothek  jeweils  eine  Kopie  dieser  Lizenz 
weitergeben.
Sie  dürfen  für  den  eigentlichen  Kopiervorgang  eine 
Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie 
auch gegen Entgelt eine  Garantie für das Programm 
anbieten.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines 2. 
Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek 
basierendes Werk entsteht, und  Sie dürfen derartige 
Bearbeitungen  unter  den  Bestimmungen  von  §  1 
vervielfältigen  und  verbreiten,  vorausgesetzt,  dass 
zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen 
erfüllt werden:
Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine a) 
Softwarebibliothek sein.
Sie  müssen  die  veränderten  Dateien  mit  einem b) 
auffälligen  Vermerk  versehen,  der  auf  die  von 
Ihnen vorgenommene Modifizierung  der Dateien 
hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes c) 
Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne 
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten d) 
Bibliothek  auf  eine  Funktion  oder  Datentabelle 
stützt,  die  von  einem  die  Funktionseinheit 
nutzenden  Anwendungsprogramm 
bereitgestellt  werden  muss,  ohne  dass  sie  als 
Argument  übergeben  werden  muss,  wenn  die 
Funktionseinheit  angesprochen  wird,  dann 
müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen 
bemühen,  sicherzustellen,  dass  die  betreffende 
Funktionseinheit  auch  dann  noch  funktioniert, 
wenn die  Anwendung eine  solche Funktion oder 
Datentabelle nicht bietet, und dass sie den sinnvoll 
bleibenden  Teil  ihres  Bestimmungszwecks  noch 
erfüllt.
(Beispielsweise hat eine Funktion einer Bibliothek 
zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, 
der  von  der  Anwendung  gänzlich  unabhängig 
ist. Deshalb  verlangt §  2 Absatz d,  dass jede von 
der  Anwendung  bereitgestellte  Funktion  oder 
von  dieser  Funktion  benutzte  Tabelle  optional 
sein  muss:  Auch  wenn  die  Anwendung  sie  nicht 
bereitstellt,  muss  die  Quadratwurzelfunktion 
trotzdem noch Quadratwurzeln berechnen).
Diese  Anforderungen  gelten  für  das  bearbeitete 
Werk  als  Ganzes.  Wenn  identifizierbare  Teile 
davon  nicht  von  der  Bibliothek  stammen  und 
vernünftigerweise als unabhängige und gesonderte 
Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten 
diese  Lizenz  und  ihre  Bedingungen  nicht  für  die 
betreffenden Teile, wenn Sie diese als gesonderte 
Werke  weitergeben.  Wenn  Sie  jedoch  dieselben 
Teile  als  Teil  eines  Ganzen  weitergeben,  das  ein 
auf  der  Bibliothek  basierendes  Werk  darstellt, 
dann  muss  die  Weitergabe  dieses  Ganzen  nach 
den  Bedingungen  dieser  Lizenz  erfolgen,  deren 
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf 
das  gesamte  Ganze  ausgedehnt  werden  –  und 
somit  auf  jeden  einzelnen  Teil,  unabhängig  vom 
jeweiligen Autor.
Somit ist  es nicht  die Absicht dieses  Abschnittes, 
Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen 
Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett 
von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die 
Absicht, die Rechte zur  Kontrolle der Verbreitung 
von  Werken,  die  auf  der  Bibliothek  basieren 
oder  unter  ihrer  auszugsweisen  Verwendung 
zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen 
eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek 
basiert,  mit  der  Bibliothek  oder  mit  einem  auf 
der  Bibliothek  basierenden  Werk  auf  ein-  und 
demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses 
andere  Werk  nicht  in  den  Anwendungsbereich 
dieser Lizenz.
Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General 3. 
Public  License  (Allgemeine  Öffentliche  GNU-Lizenz) 
anstelle der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der 
Bibliothek anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke 
ändern, die sich auf diese Lizenz beziehen, sodass sie 
sich auf die GNU General Public License (Allgemeine 
Öffentliche  GNU-Lizenz), Version  2,  beziehen  anstatt 
auf  diese  Lizenz.  (Wenn  eine  neuere  Version  als 
Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen ist, 
können Sie diese angeben, wenn Sie das wünschen.) 
Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in diesen 
Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen 
worden  ist,  kann  sie  für  diese  Kopie  nicht  mehr 
rückgängig gemacht werden, sodass die GNU General 
Public  License  (Allgemeine  Öffentliche  GNU-Lizenz) 
auch für alle nachfolgenden Kopien und von der Kopie 
abgeleitete Werke gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes 
der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das 
keine Bibliothek ist.
Sie  können die  Bibliothek (oder  einen Teil  oder eine 4. 
Ableitung  von  ihr,  gemäß  §  2)  in  Objektcode-Form 
oder  in  ausführbarer  Form  unter  den  Bedingungen 
der  obigen  §§  1  und  2  kopieren  und  weitergeben, 
sofern  Sie  den  vollständigen  entsprechenden 
maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den 
Bedingungen der obigen §§ 1 und 2 auf einem Medium 
weitergegeben werden muss, das üblicherweise zum 
Austausch von Software benutzt wird.
Wenn  die  Weitergabe  von  Objektcode  durch  das 
Angebot eines Zugangs zum Kopienabruf von einem 
angegebenen  Ort  erfolgt,  dann  erfüllt  das  Angebot 
eines  gleichwertigen  Zugangs  zum  Kopieren  des 
Quelltextes von demselben Ort die Anforderung, auch