WE/BEM - 14
WARTUNGSSYSTEM NACH WARTUNGSGRUPPEN
WARTUNGSUMFÄNGE
(Erläuterungen zu den nachfolgenden Wartungsfristenübersichten)
E = Einfahrdienst
fällig nach 1.000 bis 5.000 km
Werden jedoch in Wartungsgruppe „C“ vorher die 6 Monate erreicht, so ist der Einfahrdienst nach 6 Monaten fällig.
F = sind fahrleistungsabhängige Wartungsarbeiten,
die je nach Wartungsgruppe, bei unterschiedlichen km–Ständen bzw. Betriebsstunden fällig sind und zusätzlich zu den
Z–Umfängen, durchgeführt werden müssen.
Umfang: F 1 = Zwischenschmierdienst (nur erforderlich, wenn keine Zentralschmieranlage eingebaut ist. Bei schwierigen
Einsatzbedingungen empfiehlt sich zwischendurch die Gelenkwellen ab zu schmieren).
F 2 und F 3 = Wartungsdienste
Z = sind zeitabhängige Wartungsarbeiten,
die von der Fahrleistung unabhängig, zusätzlich zu den F–Umfängen, durchgeführt werden müssen.
Umfang: Z 1 = Zusatzarbeiten (alle 6 Monate)
Z 2 = Zusatzarbeiten (alle 12 Monate)
Achtung!
In dieser Broschüre nicht genannte Wartungsintervalle, z.B. für Lenkanlage, Achsschenkellagerung, Radlager, Zulieferaggregate etc.
entnehmen Sie bitte den entsprechenden MAN–Wartungslisten, MAN–Wartungsanleitungen bzw. den Unterlagen des Herstellers.