WE/BEM - 30
BETRIEBSSTOFFE
efahrklassen nach VbF (Verordnung für brennbare Flüssig-
eiten)
ilt nur für die Bundesrepublik Deutschland. Beachten Sie die
andesspezifischen Vorschriften.
ieselkraftstoff / RME:
− Gefahrklasse A III (Flammpunkt über 55°C),
Gefahrkennziffer 30,
Stoffkennziffer 1202
etroleum:
− Gefahrklasse A II (Flammpunkt 21°C bis 55°C),
Gefahrkennziffer 30,
Stoffkennziffer 1223
ieselkraftstoff–Zusatzmittel
ür den Betrieb von MAN–Dieselmotoren sind Kraftstoffzusatz-
ittel, gleich welcher Art, nicht erforderlich, wenn der Diesel-
raftstoff die Anforderungen nach vorgenannten Spezifikationen
rfüllt.
a bei Verwendung derartiger Zusatzmittel sowohl das Leistungs-
erhalten, die Abgastrübung, die Schadstoffemission als auch der
artungsaufwand und die Lebensdauer der Motoren negativ be-
influsst werden können, erlöschen Gewährleistungsansprüche an
ie MAN Nutzfahrzeuge Aktiengesellschaft, wenn der Schaden auf
ie Verwendung solcher Zusatzmittel zurückzuführen ist.
Einsatz von RAPSÖLMETHYLESTER (RME) als Kraftstoff
(Biodiesel)
Grundsätzlich können MAN–Motoren mit RME betrieben werden,
wenn dieser Kraftstoff die Vornorm DIN V 51 606 erfüllt.
Jedoch sind einige Sonderheiten zu beachten:
Im Vergleich zu Dieselkraftstoff hat RME ungünstigere Verdampf-
ungseigenschaften. Dies führt zu Kraftstoffverdünnung und
Viskositätsabfall des Motoröles und letztendlich zu erhöhtem
Motorverschleiß. Deshalb müssen die für den Dieselkraftstoff-
betrieb gültigen Motorenölwechselfristen (einschließlich Motor-
ölfilterwechsel) wie folgt verkürzt werden:
Jahres- Motoröl- und Ölfilterwechsel bei
Fahrleistung RME–Betrieb (Fälligkeit)
bis max. 45.000 km max. 20.000 km
oder 600 Betriebsstunden oder 400 Betriebsstunden
mehr als 45.000 km max. 30.000 km
TG–A: Bei Einsatz von RME ist per MAN-cats II der Wartungs-
rechner auf die geänderten Motorölwechselfristen ein zu stellen.
Bitte auch im Wartungsnachweisheft vermerken.
Diese Festlegungen gelten in gleicher Weise auch für den
wechselweisen Betrieb von Dieselkraftstoff und RME sowie
für Mischungen von Dieselkraftstoff mit RME.
Hinweis für Euro 3–Motoren auf Seite 26 beachten!
Alle Hinweise gelten in gleicher Weise auch für Mischungen
von Dieselkraftstoff mit RME.