47. Betriebs- und Instandhaltungsanleitung B01.26 - B02.40 - B02.10
San Maurizio C.se - 01/09/2021 www.omcr.it
5. INSTANDHALTUNG
5.1 Alle 6 Monate Sichtkontrollen durchführen, um das Vorhandensein von sichtbaren Anomalien oder das
Auftreten einer Oxidation zu prüfen: In diesem Fall den Originalzustand wieder herstellen oder die Tragwangen
oder Tragbolzen austauschen.
5.2 Mindestens alle 12 Monate eine Prüfung der Zylindrizität durchführen, um eventuelle permanente
Deformationen (siehe Fig.10). Es ist ausreichend zu prüfen, ob der Tragbolzen im Inneren der Tragwange frei
um seine Achse drehen kann.
5.3 Sollten die tragenden Seile / Ketten plötzlich reißen, mit daraus folgender Überbelastung der Tragbolzen
und der Tragwangen, müssen diese auf Ihre Zylindrizität (siehe Fig.10) geprüft werden, um evtl. Deformationen
auszuschließen. Bei Abweichungen, die größer als 0,3 mm sind, die jeweiligen Tragbolzen austauschen, die
Befestigungsschrauben austauschen und prüfen, ob sie korrekt gemäß der Tabelle in dieser Betriebs- und
Instandhaltungsanleitung angezogen sind.
5.4 Nach unvorhergesehenen Stößen in den Anschlagbereichen während des Hebens/Bewegens/Wendens
müssen die Tragbolzen auf Ihre Zylindrizität geprüft werden, um evtl. Deformationen auszuschließen. Bei
Abweichungen, die größer als 0,3 mm (siehe Fig.10) sind, die jeweiligen Tragbolzen austauschen. Die
Tragwangen einer Sichtkontrolle unterziehen, um eventuelle Deformationen auszuschließen bzw. sie bei Bedarf
austauschen, die Befestigungsschrauben austauschen und prüfen ob sie korrekt, gemäß der Tabelle in dieser
Betriebs- und Instandhaltungsanleitung, angezogen sind.
Fig.10