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Wenn du noch weitere Fragen hast, dann wende dich bitte an unsere
Importeure.
für Deutschland und Österreich:
Aerosport International GmbH
Grafenstrasse 26
D-83098 Brannenburg
Tel +49 (0)8034 1034 Fax +49 (0)8034 3384
email info@aerosport.de www.aerosport.de
für die Schweiz:
Birdwing Gleitschirmiegen
Wysland
CH-3860 Meiringen
Tel +41 (0)33 971 48 03 Fax +41 (0)33 971 48 05
Natel: +41 (0)79 353 23 23
email info@birdwing.ch www.birdwing.ch
Nachprüfanweisungen für alle von Aerosport verkauften
Gleitschirme:
Diese Nachprüfanweisungen sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung dringend empfohlen.
Nachprüntervalle
Das erste Nachprüntervall beträgt 24 Monate ab dem Datum der Stückprüfung. Jedes
folgende Nachprüntervall beträgt 24 Monate ab dem Datum der letzten Nachprüfung.
Abweichende Intervalle für die Nachprüfung ndest du auf der DHV-Gütesiegelplakette
deines Gleitschirms. Vergewissere dich immer auf der DHV-Gütesiegelplakette über das
Nachprüntervall deines Gleitschirms.
Für in der Schulung und im Tandembetrieb professionell eingesetzte Gleitschirm gilt
prinzipiell ein Nachprüntervall von 12 Monaten.
Eine Verkürzung des nächsten Nachprüntervalles liegt im Einzelfall im Ermessen des
Prüfers.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung ausschliesslich persönlich und
einsitzig genutzter Gleitsegel.
·Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte ausländische
Lizenz.
·eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller oder in einem
Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betreffenden Gleitsegeltyps zugelassen ist.
Diese Einweisung ist jährlich zu verlängern.
·Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschliesslich persönlich und einsitzig
genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das Gleitsegel von Dritten genutzt wird, das heisst
z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von von Dritten genutzten Gleitsegeln
und für Doppelsitzer gemäss LuftPersV §106 5.b
·Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte ausländische
Lizenz.
·Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förderlichen Fachgebiet.
·Eine beruiche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von
Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 24 Monate.
·eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im Betrieb des Herstellers
und eine typenbezogene Einweisung die jährlich zu verlängern ist.
Technische Voraussetzungen / Voraussetzungen an Prüfmittel
und Material.
·Textiluhr nach Kretschmer.
·Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt die Reissfestigkeit von
Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermitteln.
·Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller verwendeten
Durchmesser.
·Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp zur Ermittlung der Dehnungs-
und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
·Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmessung von
Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmassband nach ISO.
·Vorrichtung zur Ermittlung der Reissfestigkeit von Tuch nach TS-108 Norm.
·Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem verwendeten Material
und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
·Alle zu verwenden Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller speziziert
sind.
Notwendige Unterlagen
·Luftsportgeräte-Kennblatt.
·Stückprüfprotokoll.
·vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden.
·Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte.
·Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstellers für das
betreffende Gleitsegel sofern solche existieren.
·gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller autorisierten
Fachbetrieb.
·Formular des Herstellers um die Nachprüfung zu protokollieren.
·Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte der
Leinenlängen.
·Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Hersteller informieren,
ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung des betreffenden Gleitsegeltyps zu
berücksichtigen sind.