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PowerA MOGA XP5-A PLUS - Page 14

PowerA MOGA XP5-A PLUS
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USB-C® ist eine eingetragene Marke des USB Implementers Forum.
SYMBOLE FÜR REGIONALE KONFORMITÄT
Weitere Informationen erhalten Sie über eine Websuche nach den Namen
der einzelnen Symbole.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten: Die
nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die
Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie
diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten
Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur
Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten
haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-ten Erfassung
zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsor
-
tierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören ins-besondere nicht in
den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa
über die ört-lichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät um-schlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs¬frei
aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach §
14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der
Optierung durch die öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke
der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert
werden, um diese für die Wie-derverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgete
erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Sied-lungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die ge-trennte Erfassung
von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne
auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber: Vertreiber
(jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die
Elektro- oder Elektro-nikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt)
mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunika
-
tionsmittels stattdessen mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern) sowie Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
Quadratmetern , die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln statt-dessen mit Ges
-
amt-Lager- und -Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind
gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten
wie folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neuge-räts und Auslieferung an privaten
Haushalt: Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder
Elektronikgerät ist der Vertreiber ver-pflichtet, ein Altgerät der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neu-gerät
erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rück-nahme durch eine
kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein
Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem
ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
• Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts
erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Get der Kategorie 1 (r-meüber
-
trager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer
Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Groß-geräte,
bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter
beträgt) handelt.
• Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/
oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die
kos-tenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte
findet sich hier:
https://www. gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Ab-gabe anderenorts/Rückgabe
von Kleingeräten: Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues
Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und
bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit
Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altget
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das
Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim
Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmit
-
teln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen
die Rückgabe
• von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
• von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, durch geeignete Rückgabe¬möglichkeiten in zumut-barer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Ab-gabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabe-möglichkeiten eingerichtet
haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer
von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger einge-richteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeit
-
en der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten ab-geben, damit eine
ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls
ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der
Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten
Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz: Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich
teil-weise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem

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