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Rommelsbacher RT 350 - Sicherheitshinweise zum Gebrauch des Gerätes; Inbetriebnahme des Gerätes

Rommelsbacher RT 350
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Inbetriebnahme des Gerätes
muss das Gerät deshalb entsorgt werden.
Reparaturen dürfen nur von autorisierten Fachbetrieben oder durch unseren
Werkskundendienst durchgeführt werden. Durch unsachgemäße Reparaturen
können erhebliche Gefahren für den Benutzer entstehen.
• Unsachgemäßer Gebrauch und Missachtung der Bedienungsanleitung führen
zum Verlust des Garantieanspruchs.
Sicherheitshinweise zum Gebrauch des Gerätes
WICHTIG: Den Tauchsieder grundsätzlich vor der Inbetriebnahme
ins Wasser stellen!
Ziehen Sie nach jedem Gebrauch den Netzstecker und warten Sie ca. 15
Sekunden, bevor Sie das Gerät aus der Flüssigkeit nehmen!
Legen Sie das heiße Gerät nicht auf brennbaren oder empfi ndlichen
Oberfl ächen ab. Vor dem Wegstellen oder Wegpacken muss der Tauchsieder
unbedingt abgekühlt sein.
WICHTIG: Den Tauchsieder grundsätzlich vor der Inbetriebnahme
ins Wasser stellen!
Verwenden Sie nur schlanke, temperaturbeständige Gefäße mit etwa folgendem Volumen:
- 0,25 Liter Inhalt für die Reisetauchsieder Modell RT 350 (Zubehörglas bei RTG 351: 0.2 Liter)
- 1,25 Liter Inhalt für die Tauchsieder Modelle TS 1001 und TS 1502
- 5,00 Liter Inhalt für den Tauchsieder Modell TS 2003.
Stellen Sie das Gefäß unbedingt auf eine wärmeisolierende Unterlage (z.B. Keramikkachel), um
eine Hitzeübertragung auf die Arbeitsoberfl äche zu vermeiden.
Vor der ersten Benutzung sowie nach der Entkalkung empfehlen wir, den Tauchsieder fünfmal
in reinem Wasser abzukochen und dieses Wasser nicht zu verwenden. Dies gilt besonders für
Allergiker.
Die auf dem Tauchsieder angegebenen Markierungen zeigen den höchsten bzw. niedrigsten
Wasserstand an. Diese Werte dürfen nicht unter- bzw. überschritten werden, da sonst der
Tauchsieder zerstört wird und der Garantieanspruch erlischt!
Der Tauchsieder ist mit einem Überhitzungsschutz ausgerüstet, der bei Trockengang zum
Schutze des Benutzers für immer abschaltet.
Sollte der Tauchsieder eine dunkle oder bläuliche Färbung aufweisen, besteht kein
Garantieanspruch. Der Tauchsieder war dann ohne oder mit zu wenig Wasser in Betrieb.