37
3. Technische Daten
o Die komplette Gebläseeinheit besteht aus einem Gebläse, einem Atemschlauch, einem Gürtel, einer
Batterie, einem Ladegerät und einem Transformator.
• An das Gebläsegerät werden zwei Schraubfi lter angeschlossen. Die Anschlußgewinde der Filter und
des Atemschlauchs des Gebläsegeräts entsprechen dem Standard EN 148-1.
o Aufl adbare Ni- Cd-Batterie 4,8 V/5 Ah.
o Die rote Signallampe leuchtet auf, wenn der Mindest-Luftvolumenstrom unterschritten wird.
o Der Mindestvolumenstrom 120 l/min wird bei starken Atmen/grosser körplichen Anstrengung besser
Schutz gegen Schadstoffen als 65 l/min geben. Nachteilen bei leichteren Arbeit sind grössere
Luftzug an dem Gesicht, kürzere Laufzeit ohne Aufl adung und kürtzere Lebensdauer des Motors.
Automatisch regulierte
Konstantluftvolumenstrom
Betriebszeit mit der
vollgeladenen Batterie
Gewicht des
Gebläsegeräts ohne Filter
Autofl ow 120
Autofl ow 65/120
mindestens 120 l/min
mindestens 65 l/min
mindestens 5 Stunden
mindestens 5 Stunden
1,4 kg
1,4 kg
Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
Siehe auch BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten).
Geräteart Vielfaches des
Grenzwertes (GW) **)
Bemerkungen, Einschränkungen
Halbmaske mit Gebläse und Partikelfi lter
TM2P
Vollmaske mit Gebläse und Partikelfi lter
TM3P
100
500
Gesichtsschutz oder Schweißerschutz
mit Gebläse und Partikelfi lter
TH1P
TH2P
TH3P
5
20
100
Die “offenen” Atemanschlüsse (Helm oder Haube)
bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des
Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb
dürfen Geräte der Klasse TH1 nicht gegen
krebserregende, sehr giftige und radioaktive Gase
und Dämpfe eingesetzt werden.
Gerät mit Kombinationsfi lter Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas-
oder Partikelfi lterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
Halbmaske mit Gebläse und Gasfi lter *)
TM2 Gasfi lterklasse 1, 2 oder 3
Vollmaske mit Gebläse und Gasfi lter *)
TM3 Gasfi lterklasse 1, 2 oder 3
100
500
Gesichtsschutz oder Schweißerschutz
mit Gebläse und Gasfi lter *)
TH1 Gasfi lterklasse 1 oder 2
TH2 Gasfi lterklasse 1 oder 2
TH3 Gasfi lterklasse 1 oder 2
5
20
100
Bei Geräten mit Kombinationsfi lter gelten die
jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und
Partikelfi ter.
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen von Gasfi ltergeräten mit Gebläse bezogenen
höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,05 Vol.% in Gasfi lterklasse 1 und 0,1 Vol.% in Gasfi lterklasse 2
und 0,5 Vol.% in Gasfi lterklasse 3 überschritten werden.
**) Bei abweichenden nationalen Regeln: jeweils gilt es der striktere Wert.