Der Garantieausschluss
Es wird keine Garantie übernommen
für Beschädigungen, die aus folgen-
den Gründen entstanden sind:
→ Schnitt- und Kratzspuren rein
optischer Natur durch sachgemäße
Behandlung
→ Überhitzung
→ Ungeeignete und unsachgemäße
Verwendung
→ Fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung (z.B. Reinigung mit
sandhaltigen Mitteln bzw. Fall auf
Steinboden)
→ Chemische oder physikalische Ein-
fl üsse auf die Oberfl äche als Folgen
von nicht bestimmungsgemäßem
Gebrauch
→ Nichtbefolgen dieser Gebrauchs-
anleitung
→ Nicht sachgemäß eigenständig
durchgeführte Reparaturen
→ Einbau von nicht Originalausfüh-
rung entsprechenden Ersatzteilen
Entsprechendes gilt für Ergänzungs-
teile, Ersatzteile und Zubehör. Soweit
das Gesetz nicht zwingend etwas
anderes vorschreibt, haftet Silit nur
für Schäden, die auf einem vorsätzli-
chen oder grobfahrlässigen Handeln
des gesetzlichen Vertreters unserer
Gesellschaft oder deren Erfüllungsge-
hilfen beruhen.
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