65 DE/AT/CH
Beachten Sie die Kennzeichnung
der Verpackungsmaterialien bei
der Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe /
20–22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
Das Produkt und die
Verpackungsmaterialien sind
recycelbar, entsorgen Sie
diese getrennt für eine bessere
Abfallbehandlung.
Das Triman-Logo gilt nur für
Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.