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ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäß Artikel 26 des Gesetzeserlass vom 14. März 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EG und des Erlasses
vom 4. März 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EG zur Verringerung der Verwendung gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten und zur Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung weist darauf hin, dass das Gerät
am Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen über entsprechende Sammelstellen zu entsorgen ist�
Das elektronische oder elektrische Altgerät kann auch aussortiert und bei Anschaffung eines vergleichbaren Neu-
gerätes an den Händler zurückgegeben werden� Die entsprechende Altgerätesammlung zwecks umweltfreundlicher
Wiederverwertung verringert die Belastungen für Umwelt und Mensch und unterstützt die Wiederverwendung und/
oder das Recycling von wertvollen Wertstoffen�
Die nicht fachgerechte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer kann je nach Gesetzeslage mit Bußgeldern
geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden� Im Gerät enthaltene Akkus oder Batterien sind getrennt über die ent-
sprechenden Behälter für die Sammlung von Altbatterien zu entsorgen�
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUS
Gemäß der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG im Umgang
mit Altbatterien oder verbrauchten Akkus und ähnlichen Abfällen weist das Symbol der durchgestrichenen Müll-
tonne auf der Batterie darauf hin, dass es verboten ist, Altbatterien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe� Der Benutzer ist verpflichtet, Altbatterien über
öffentliche Sammelstellen oder entsprechende Behälter zu entsorgen� Dieser Service ist kostenlos� Auf diese Weise
werden die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Umwelt geschont�
Die Symbole zur Kennzeichnung der in Batterien und Akkus enthaltenen Gefahrstoffe sind wie folgt: Hg= Quecksilber,
Cd= Cadmium, Pb= Blei�
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