Wichtige Hinweise
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Wichtige Hinweise
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10. Kennzeichen / Versicherung
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Nach der neuen Elektrokleinstfahrzeug Verordnung (eKFV) kann der Scooter mit einem alter ab 14 Jahren im Straßenver-
kehr nach der St VZO genutzt werden.
Bitte melden Sie Ihren Scooter einer hierfür entsprechenden Versicherung an. Nach Erhalt des Kennzeichens, können Sie
dieses an der Nummernschild Halterung befestigen.