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DE
„Bediener“: Person, die mit der Nutzung des Produkts
gemäß der für das Produkt vorgesehenen Verwendung
beauftragt ist.
„PSAGA“: Persönliche Schutzausrüstung gegen
Absturz.
„Verbindungselement“: Verbindungselement zur
Verbindung von Bestandteilen eines Auffangsystems.
Entspricht der Norm EN 362.
„Auffanggurt“: Sicherheitsgeschirr zum Auffangen von
Abstürzen. Besteht aus Gurten und Schnallen. Enthält
Auffangösen mit der Kennzeichnung A, wenn sie allein
benutzt werden können, oder mit der Kennzeichnung
A/2, wenn sie gemeinsam mit einer anderen Öse A/2
benutzt werden müssen. Entspricht der Norm EN 361.
„Höhensicherungsgerät einschließlich eines
exiblen Anschlagseils“: Teilsystem bestehend aus
einem exiblen Anschlagseil (Seil), einem geführten
Höhensicherungsgerät mit einem automatischen
Blockiersystem, das am exiblen Anschlagseil sicher
befestigt wird, und einem Verbindungselement
oder einem Seil, an dessen Ende sich ein
Verbindungselement bendet.
„Betriebslast“: Höchstgewicht des Bedieners,
ausgestattet mit der geeigneten PSAgA,
Arbeitskleidung, Werkzeug und Teilen, die er zur
Ausführung seiner Aufgabe benötigt.
„Auffangsystem“: Aus folgenden Elementen
bestehende Einheit:
– Auffanggurt.
– Höhensicherungsgerät mit automatischer
Aufwicklung, oder Energiestoßdämpfer, oder mobiles
Absturzschutzgerät mit starren Führungen, oder
mobiles Absturzschutzgerät mit exiblen Führungen.
– Anschlagvorrichtung.
– Verbindungselement.
„Element des Auffangsystems“: Allgemeiner
Ausdruck zur Bezeichnung eines der folgenden
Elemente:
– Auffanggurt.
– Höhensicherungsgerät mit automatischer
Aufwicklung, oder Energiestoßdämpfer, oder mobiles
Absturzschutzgerät mit starren Führungen, oder
mobiles Absturzschutzgerät mit exiblen Führungen.
– Anschlagvorrichtung.
– Verbindungselement.
2.2. Piktogramme
GEFAHR: Am Zeilenanfang bendliche
Kennzeichnung der Anweisungen zur Vermeidung
von Personenschäden wie tödlichen, schweren oder
leichten Verletzungen, sowie zur Vermeidung von
Umweltschäden.
WICHTIG: Am Zeilenanfang bendliche
Kennzeichnung der Anweisungen zur Vermeidung einer
Störung oder Beschädigung der Ausrüstung, die jedoch
keine direkte Gefahr für das Leben und die Gesundheit
des Bedieners oder anderer Personen darstellen und/
oder keinen Umweltschaden verursachen.
HINWEIS: Am Zeilenanfang bendliche
Kennzeichnung der Anweisungen zur Gewährleistung
einer efzienten und zweckmäßigen Installation,
Nutzung und Wartung.
3. Nutzungsbedingungen
Prüfung vor jeder Nutzung:
• Sichtprüfung des Zustands des Auffanggurts, der
Gurtbänder, der Nähte und der Verschlüsse. Das
Gurtband und die Nähte dürfen keine Spuren von
Abrieb, Ausfaserung, Verbrennung oder Einschnitten
aufweisen. Die Verstellelemente und Verschlüsse
dürfen keine Korrosionsspuren oder Verformungen
aufweisen und müssen einwandfrei funktionieren.
Im Zweifelsfall muss das betroffene Produkt sofort
ausgemustert werden.
• Den Zustand der mitverwendeten Ausrüstung
(Auffanggurt und Verbindungselemente) prüfen.
• Das gesamte Auffangsystem prüfen.
• Die Sicherheit des Bedieners ist von der gewahrten
effektiven Tragfähigkeit der Ausrüstung abhängig.
4. Funktionsweise und Beschreibung
WICHTIG: Die Auffanggurte HT dienen der
Anbringung einer Auffangöse am Bediener, um ihn in
einem Auffangsystem anschlagen zu können, das ihn
gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe schützt.
Auffanggurte HT sind Auffangschutzausrüstungen, die
die Norm EN 361 erfüllen. Sie können mit einem Gurt
gemäß EN 358 ausgestattet werden, um die Position am
Arbeitsplatz zu sichern, und einem Schenkelgurtband,
das über einen Aufhängepunkt gemäß EN 813 verfügt.
Auffanggurte HT sind Greifvorrichtungen für den
Körper, die zum Auffangen von Stürzen dienen. Sie
müssen mit Auffangsystemen, Verbindungselementen
zur Sicherung oder Halteseilen verbunden werden:
siehe Abb. 6 und 7.
Ein Auffanggurt ist das einzige Sicherheitsgeschirr, das
mit einem Auffangsystem verbunden werden darf.
GEFAHR: Die mit „A/2“ gekennzeichneten
Auffangösen am Gurt eines Auffanggurts müssen