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ALLGEMEINE GEFAHRENHINWEISE
4.3 Bedien- und Wartungspersonal
Bedien- und Wartungspersonal sind Personen, die für Transport, Aufstellung, Installation, Be-
trieb und Reinigung des TOPITEC
®
Touch und für die Störungsbeseitigung zuständig sind. (Die
genauen Zuständigkeiten des Bedien- und Wartungspersonals entnehmen Sie bitte auf Seite 20).
1. Das TOPITEC
®
Touch darf nur von ausgebildeten und autorisierten Personenbedient werden.
2. Die Zuständigkeiten bei der Bedienung des TOPITEC
®
Touch müssen klar festgelegt und einge-
halten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen auftreten.
3. Bei allen Arbeiten (Betrieb, Reinigung, Wartung, Reparatur usw.) sind die in der Betriebsanlei-
tung angegebenen Abschaltprozeduren einzuhalten.
4. Der Bediener hat jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit
an dem TOPITEC
®
Touch beeinträchtigt.
5. Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass nur autorisierte Personen
an dem TOPITEC
®
Touch arbeiten.
6. Der Bediener ist verpflichtet, eingetretene Veränderungen an dem TOPITEC
®
Touch,
die die Sicherheit beeinträchtigen können, sofort seinem Vorgesetzten zu melden.
7. Der Betreiber ist verpflichtet, das TOPITEC
®
Touch immer nur in einwandfreiem
Zustand zu betreiben.
8. Das Bedienpersonal hat gesetzlichen Auflagen und dem zu verarbeitenden Material zu tragen.
Informative Hinweise bezüglich Hygienemaßnahmen geben die ApBetrO, der GDHygieneleit-
faden für Apotheken zur Herstellung von nicht sterilen pharmazeutischen Zubereitungen, die
BAK-Leitlinien, BGR usw.
9. Der Betreiber hat zur Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen regelmäßig
aufzufordern und die Einhaltung zu kontrollieren.
Gefahr
PSA:
Es ist sehr eng anliegende oder vorzugsweise ärmellose Kleidung zu tragen.
Schal, Tücher, Ketten und Ringe etc. sind nicht gestattet. Es ist ein Haarnetz
zu tragen, mit dem alle Haare abzudecken sind. Handschuhe dürfen beim
Betrieb des Gerätes nicht getragen werden. Dadurch wird ein Einziehen in
die Welle verhindert.
Eine Schutzbrille ist zu tragen. Dieses bietet Schutz vor versehentlich freige-
setzten Teilen, Salben, Cremes, Pulver etc. Ist die Maschine in Betrieb, so ist
der Eingriff in den Bereich der mechanischen Bewegungen und der Welle
untersagt, um ein versehentliches Einziehen und ein Quetschen und Scheren
zu vermeiden.
Ein betätigen des Schutzbügels (siehe auch Seite 35) nach oben führt zum
Stillsetzen des Gerätes. Ein Wiederanlauf muss bewusst ausgeführt werden.
Hinweise bezüglich Hygienemaßnahmen geben die ApBetrO, der GD-
Hygieneleitfaden für Apotheken zur Herstellung von nicht sterilen
pharmazeutischen Zubereitungen, die BAK-Leitlinien, BGR usw.