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Bizepsfunktion und eine feste Handgelenksextension sind unerlässlich.
• Mit vollständiger oder teilweiser Behinderung der unteren Extremitäten, Roll-
stuhlfahrer, mit teilweiser Behinderung der oberen Extremitäten und vollstän-
diger Funktionalität (Arm und Hand) mindestens auf einer Seite. Für diese Be-
Darüber hinaus darf das HANDBIKE BATEC ELECTRIC aus Sicherheitsgründen
nur von denjenigen Personen benutzt werden, die:
• In der Anwendung unterwiesen worden sind.
• Körperlich und geistig in der Lage sind, es in allen Betriebssituationen sicher
zu bedienen.
• In der Lage sind, den Rollstuhl abzubremsen und bei einem Ausfall des Geräts
anzuhalten.
KONTRAINDIKATIONEN
Die Verwendung des HANDBIKE BATEC ELECTRIC ist bei folgenden Personen-
gruppen kontraindiziert:
•
der Lage sind, sich in Verkehrssituationen zu bewegen.
• Personen, deren Gewicht 110 kg übersteigt.
• Bei den Tetra-Versionen Tetraplegiker, die nicht über die in dieser Gebrauchsan-
weisung beschriebene Mindestbeweglichkeit in den Armen verfügen.
• Bei den Standardversionen für Personen, die nicht genügend Kraft in den Hän-
den haben, um das Gerät mit den Bremshebeln anzuhalten.
• Bei Hemi-Versionen für Personen, die nicht genügend Kraft in der geübten Hand
haben, um das Gerät mit den Bremshebeln anzuhalten.
• Benutzer mit einer Sehbehinderung, die sie am legalen Führen von Fahrzeugen
hindert.
Im Zweifelsfall einen Arzt konsultieren.
GESCHWINDIGKEIT
fahren, nur in bestimmten Ländern im Straßenverkehr zugelassen sind und an-
sonsten nur auf Privatgrundstücken verwendet werden dürfen. Die Versionen,
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ren werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich darüber zu informieren, welche
gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land gelten und welche Versicherungs-