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EOS M3 - Page 8

EOS M3
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8
Service Adresse:
EOS-WERKE Günther GmbH
Adolf Weiß Straße 43
D-35759 Driedorf
Tel: +49 (0)2775 82-240
Fax: +49 (0)2775 82-455
e-mail: servicecenter@eos-werke.de
Internet: www.eos-werke.de
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Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gültigen gesetzli-
chen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufbelegs
und dauert grundsätzlich 2 Jahre und bei privater Nutzung
3 Jahre.
- Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der zum
Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche Zustim-
mung des Herstellers vorgenommen wurden, verfällt jeg-
licher Garantieanspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe von nicht
ermächtigten Personen oder durch unsachgemäßen Ge-
brauch entstanden sind, entfällt ebenfalls der Garantiean-
spruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Seriennummer
sowie die Artikelnummer zusammen mit der Geräte-
bezeichnung und einer aussagkräftigen Fehlerbeschreibung
anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten Geräte-
teilen mit Ausnahme normaler Verschleißerscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der Originalverpackung
oder einer entsprechend geeigneten Verpackung (ACHTUNG:
Gefahr von Transportschäden) an unsere Service-Abteilung
einzuschicken. Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausge-
füllten Garantieschein ein. Eventuell entstehende Beförderungs-
kosten für die Ein- und Rücksendung können von uns nicht
übernommen werden.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im Falle eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler. Eine direkte
Garantieabwicklung mit unserem Servicecenter ist in diesem
Fall nicht möglich.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im Falle eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler. Eine direkte
Garantieabwicklung mit unserem Servicecenter ist in diesem
Fall nicht möglich.
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des autorisierten Elektroinstallateurs:
Bei der Installation von Saunaheizgeräten ist die DIN
VDE 0100 Teil 703 zu beachten!
Diese Norm macht in Ihrer neuesten Ausgabe, gültig
seit Juni 1992, unter Änderungen Absatz (f) folgende
Aussage; Zitat:
Die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
für Betriebsmittel der Schutzklasse I als Alternative zur
Schutzkleinspannung ist entfallen.
Die EN 60335-1 DIN VDE 0700 Teil 1 vom Januar 2001
besagt unter Absatz 13 folgendes; Zitat:
Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur folgende
Werte nicht überschreiten:
- bei ortsfesten Wärmegeräten der Schutzklasse I 0,75
mA; oder 0,75 mA je kW Bemessungs-aufnahme
des Gerätes, je nachdem, welcher Wert größer ist,
mit einem Höchstwert von 5 mA.
Sollte jedoch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-
Schutzschalter) eingebaut werden, so ist darauf zu
achten, dass keine weiteren elektrischen Verbraucher
über diesen FI-Schutzschalter abgesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht sinn-
voll, dampfdichte Rohrheizkörper für Saunaöfen ein-
zusetzen. Es kann vorkommen, dass die Magnesium-
oxidfüllung der Heizkörper durch den dampfdiffusen
Silikonverschluss etwas Feuchtigkeit aus der
Umgebungsluft zieht, welches in wenigen Fällen zum
Auslösen des FI - Schutzschalters führen kann. Dies ist
ein Physikalischer Vorgang und kein Fehler des Her-
stellers.
In diesem Fall muss der Ofen von einem Fachmann
unter Aufsicht aufgeheizt werden, wobei die Schutz-
funktion des FI-Schutzschalters außer Kraft gesetzt
wird. Nachdem die Feuchte nach ca. 10 min. aus den
Heizstäben entwichen ist, kann der FI-Schutzschalter
wieder eingeschaltet werden!
Ist der Saunaofen über längere Zeit nicht benutzt wor-
den, so empfehlen wir ein Aufheizen ca. alle 6 Wo-
chen, damit sich die Heizstäbe nicht mit Feuchte an-
reichern können.
Sollte also bei Inbetriebnahme der FI-Schutzschalter
auslösen, muss die elektrische Installation nochmals
überprüft werden.
Für den ordnungsgemäßen Anschluss der Heizgerä-
te ist der Elektroinstallateur verantwortlich und somit
ist eine Haftung durch den Hersteller ausgeschlossen!
Achtung!
Sehr geehrter Kunde,
nach den gültigen Vorschriften ist der elektrische An-
schluss des Saunaofens sowie der Saunasteuerung
nur durch einen Fachmann eines autorisierten Elektro-
fachbetriebes zulässig. Wir weisen Sie daher bereits
jetzt darauf hin, dass im Falle eines Garantieanspruches
eine Kopie der Rechnung des ausführenden Elektrofach-
betriebes vorzulegen ist.

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