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Flott BSM 75 - Page 6

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370542 D/GB
5
D
A. Sicherheits- & Unfallverhütungsvorschriften
Die Nichtbeachtung der nachfolgenden Sicherheitshinweise kann zu erheblichen Verletzungen
von Personen und Beschädigungen an Gegenständen führen!
Wie bei der Benutzung jeder Maschine üblich, ist deren Gebrauch mit gewissen Gefahren verbunden. Wenn der
Gebrauch der Maschine unter Berücksichtigung der Gefahrenhinweise geschieht, so kann die Möglichkeit des Auftretens
von Verletzungen, Beschädigungen des Werkstückes, der Maschine oder an Gegenständen im Arbeitsbereich erheblich
vermindert werden. Diese Maschine wurde für bestimmte Anwendungen konzipiert. Wir empfehlen dringend, dass dieses
Gerät nicht baulich verändert wird oder Anwendungen durchgeführt werden, für die die Maschine nicht konzipiert und
ausgelegt wurde. Wenn Sie irgendwelche Fragen hinsichtlich der Anwendung dieser Maschine haben, verwenden Sie die
Maschine NICHT, bis Sie die nötigen Detail-Instruktionen von Ihrem Fachhändler oder von FLOTT erhalten haben.
è Die Maschine nie unbeaufsichtigt betreiben; verlassen Sie die Maschine erst, wenn sie zum Stillstand
gekommen ist!
è Die Angaben der Werkzeughersteller bezüglich zu bearbeitender Werkstoffe, höchstzulässiger
Drehzahl, maximalem Vorschub, der Verwendung von Werkzeugen und der Werkstückspannvorrichtungen
sind zu beachten!
è Nur für Originalersatzteile der Fa. "FLOTT" übernehmen wir die Gewährleistung eines störungsfreien
Betriebs!
è Vor einem Schleifbandwechsel, bevor die Maschine geöffnet wird und vor jedem Umbau ist unbedingt
der Netzstecker zu ziehen.
è Vor dem Einschalten der Maschine ist sicherzustellen, daß alle Schutzvorrichtungen entsprechend
positioniert sind.
è Die Maschine darf nur an die auf dem Typenschild angegebene Spannung angeschlossen werden.
è Wenn die Maschine nicht beaufsichtigt wird, bitte den Netzstecker ziehen.
è Bei der Benutzung der Maschine eng anliegende Kleidung tragen, gegebenenfalls Ärmel aufkrempeln,
Schmuck und Krawatten abnehmen und langes Haar zurück binden oder bedecken.
è Sicherheits-Schutzbrillen oder ein völliger Gesichtsschutz mit Seitenschutz müssen von allen Personen,
die im Arbeitsbereich der Bürstenanwendung tätig sind, getragen werden.
è Beim Halten und Führen der Werkstücke ist stets darauf zu achten, daß die Finger nicht in den
Schleifspalt reichen.
è Es dürfen keine Werkstücke bearbeitet werden, die für die zugesicherte Leistungsfähigkeit zu groß sind.
Werkstücke, die in Größe oder Form nicht sicher aufgelegt werden können, dürfen nicht bearbeitet werden.
è Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften noch
folgende Restrisiken bestehen:
è Rissige oder deformierte Schleifbänder dürfen nicht benutzt werden.
è Stellen Sie die Bandschleifmaschine auf eine ebene Fläche und verschrauben Sie sie mit dieser.
è Vor dem Aufspannen sind die Schleifbänder genau zu prüfen.
è Das Tragen von Gehörschutzmitteln wird empfohlen.
è Nur entfettete Teile schleifen und entgraten. Feuergefahr!
è Staubsäcke und Filter regelmäßig reinigen. Feuergefahr!
è Gefahr durch elektrische Versorgung allgemein.
è Verletzung durch weg geschleuderte Werkzeugteile.
è Rückschlag des Werkstückes bzw. von Werkstückteilen.
è Gefahr durch Emission gesundheitsgefährdender Stäube beim Betrieb ohne Absaugung.
è Schleifen und Polieren von Teilen aus Aluminium und seinen Legierungen
Aufgewirbelter Aluminium - und Magnesiumstaub kann zu Explosionen führen, wenn Zündquellen, z.B.
Funken, brennende Zigaretten, vorhanden sind. Es ist aber erforderlich, den Schleifstaub in gesonderte
Absauganlagen abzuführen und Staubablagerungen in den Rohrleitungen zu verhindern. Wechselweises
Schleifen von funkenreißenden und nicht funkenreißenden Werkstoffen ist nur auf dafür besonders
ausgerüsteten Schleifmaschinen erlaubt. Diese Maschinen müssen über getrennte Schleifzonen und über
getrennte Absauganlagen für die verschiedenartigen Stäube verfügen. Darüber hinaus sind besondere
Wartungs - und Reinigungsintervalle zu beachten. Schleifmaschinen für wechselweises Schleifen müssen
entsprechend gekennzeichnet sein. Die im einzelnen erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Schleifen von
Aluminium und seinen Legierungen sind bei den zuständigen Technischen Aufsichtsdiensten der jeweiligen
Berufsgenossenschaften zu erfragen. Einzelheiten können auch den „Richtlinien zur Vermeidung von
Gefahr von Staubbränden und Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und
seinen Legierungen“ (ZH 1/32) entnommen werden.

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