In folgenden Mitgliedsstaaten des EWR gelten für Geräte der
Klasse 2 entsprechend der Europäischen Richtlinie 2014/53/EG
(RED) Einschränkungen bei der Vermarktung oder bei der Inbe-
triebnahme oder es wird eine Genehmigung für den Betrieb
benötigt:
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Frankreich
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Italien
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Norwegen (bei Verwendung innerhalb eines Radius von
20 km um das Zentrum von Ny-Ålesund)
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In Ländern mit nationalen Vorschriften, die nicht durch die europä-
ische Richtlinie 2014/53/EG oder FCC Teil 15 abgedeckt sind, sind
die Bestimmungen und Zulassungen für den Betrieb zu prüfen.
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Einhaltung des japanischen Fernmeldegesetzes.
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Dieses Gerät ist gemäß den japanischen Funk- und Fernmel-
degesetzen (
) zugelassen.
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Dieses Gerät sollte nicht verändert werden (andernfalls wird
die vergebene Zulassungsnummer ungültig).
Wichtige Informationen über Ihr Instrument 28
de