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HDE 10/2019 732.29.210
Bedienpersonal (Personal mit Schließrechten)
Das Bedienpersonal muss über Folgendes informiert sein:
• den sicheren und sachgerechten Umgang mit dem Produkt
• die Notöffnungsmöglichkeit
• den verantwortungsbewussten Umgang mit Schließrechten zu fremden Zimmern
Wartungs- und Instandhaltungspersonal
Reinigungsarbeiten am Produkt dürfen vom Bedienpersonal durchgeführt werden
(nach Autorisierung durch den Betreiber).
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen des
Personals für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der
Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbständig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist,
ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Unbefugte
1.5 Haftungsaus-
schluss
Es wird keine Haftung übernommen für Verletzungen oder Schäden, die aus einem
oder mehreren der nachfolgenden Gründe entstehen:
• Unkenntnis oder Nichtbeachtung der Anleitung
• bestimmungswidrige Verwendung
• Weglassen der Notöffnungsmöglichkeit
• unzureichend qualifiziertes/unterrichtetes Personal
• Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen
• fahrlässiger Umgang mit dem Produkt
WARNUNG
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und
Arbeitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für
Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
• Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
• Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und
Arbeitsbereich weisen.
• Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
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