Copyright 2010, Itron, Alle Rechte vorbehalten, Dokument: Instruction_manual_G10 to G100__2012.08.08.docx
• Alle Impulsgeber dürfen nur an eigensichere Stromkreise gemäß EN 60079-11 angeschlossen
werden.
• Weitere Kennzeichnungen oder ATEX-Zertifizierungen sind nicht erforderlich.
2.1. Impulsgeber (Standardzählwerk)
• Als Sensoren werden standardmäßig Reed-Kontakte (Schließer) eingesetzt. Diese „passiven
Bauelemente“ gehören, genau wie die hier verwendeten Kabelleitungen und
Steckerverbindungen, zu den einfachen elektrischen Betriebsmitteln nach EN 60079-11,
Absatz 5.7; diese sind mit EN 60079-0 konform. Für weitere technische Daten siehe Prospekt
bzw. Datenblatt.
2.2. Cyble-Module (optionales Cyble-Zählwerk)
• Optional kann auf dem mit einer Cyble-Zeigernadel ausgerüsteten Zählwerk ein
Kommunikationsmodul ohne Verletzung der Eichplombe montiert werden.
• Für weitere technische Daten sowie Montage der Module siehe Prospekt, Datenblatt bzw.
Montageanleitung der jeweiligen Cyble-Modul-Variante.
3. Transport und Lagerung:
• Transportieren Sie den Balgengaszähler (BGZ) vorsichtig in aufrechter Position. Achten Sie
darauf, dass der BGZ beim Transport sicher befestigt ist. Bitte beachten Sie, dass das
Verpackungsmaterial des Zählers recycled werden muss.
• Behandeln Sie den BGZ mit großer Sorgfalt. Nach Erhalt der Lieferung sollten Sie die
Verpackung, als auch den Balgengaszähler auf äußere Beschädigungen überprüfen. Jegliche
wahrnehmbare Beschädigung sollte dem Spediteur unverzüglich gemeldet werden.
• Während der Lagerung die Schutzkappen vom Zähler nicht entfernen.
• Entfernen Sie keine Plomben vom Zähler; der Garantieanspruch und eventuell auch die
Eichgültigkeit für den Zähler kann dadurch erlöschen.
• Die Lagertemperatur ist -40 bis +70°C.
4. Installation:
• Zum Warten und Bedienen ist ausreichend Bauraum vorzusehen.
Der Installationsort sollte frei zugänglich und trocken sein.
• Das Gerät ist so zu installieren, dass es in seiner Funktion nicht durch andere
Installationskomponenten beeinträchtigt wird.
• Die Durchflussrichtung wird durch einen Pfeil auf dem Zählergehäuse angezeigt.
• Die Rohrleitung vor dem Balgengaszähler sollte mit trockener, sauberer Luft gereinigt werden,
um eventuelle Beschädigungen im Messwerk und an den Dichtflächen durch Schmutz und
andere fremde Materialien auszuschließen.
• Kurz bevor Sie den BGZ installieren, überprüfen Sie die Gewinde und Dichtflächen der
Anschlüsse auf Schmutz und Beschädigung.
• Die Länge der Flanschschrauben muss so gewählt werden, dass die Schrauben mindestens
einen Gewindegang über die Muttern hinausragen.
• Der BGZ muss spannungsfrei und hängend in die Rohrleitung installiert werden.
Die Parallelität von Flanschen und Anschluss-Stutzen ist zu überprüfen.
Der BGZ darf nicht dazu verwendet werden, Rohrleitungen auszurichten.
• Für die Überwurf-Muttern der Gewindestutzen bzw. der Flanschverbindungen gelten für
harten Dichtungen folgende maximale Anzugsmomente:
Für andere Dichtungsausführungen sind die betreffenden Normen zu beachten. Die
Schrauben für die Flanschverbindungen müssen der Flanschgröße entsprechen und sind über
Kreuz anzuziehen.
5. Inbetriebnahme:
• Die Inbetriebnahme muss mit größter Sorgfalt durchgeführt werden.
Der max. Betriebsdruck und die max. Durchflussmenge sind auf dem Typen
schild eingetragen. Diese dürfen nicht überschritten werden.
• Um den Zähler in Betrieb zu nehmen, öffnen Sie erst das Auslassventil ganz
(falls installiert), dann öffnen Sie sehr langsam das Einlassventil, um sicher zu gehen, dass sich
kein zu hoher Druck aufbaut.
• Nach dem Einbau muss die Dichtheit aller Anschlüsse überprüft werden.
6. Instandhaltung – Balgengaszähler G10 zu G100 sind wartungsfrei:
• Wenn der Zähler korrekt in Betrieb genommen wurde und die Arbeits-bedingungen konstant
bleiben, ist keine weitere Wartung während der Betriebszeit des Zählers notwendig.
• Zum Reinigen des Gerätes dürfen keine lösemittel- bzw. alkoholhaltigen Reinigungsmittel
verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass der Zähler gegen äußere mechanische,
thermische und chemische Beschädigungen geschützt werden muss.