Ausnahmeregelung:
Stehen –z.B. in bestimmten Ländern– keine von MAN zugelas-
senen Motorenöle zur Verfügung, sind Motorenöle zu verwenden,
für die der Hersteller oder Lieferant schriftlich bestätigt, dass deren
Qualitätsniveau mindestens ACEA E2, ACEA E3 oder ACEA E4
bzw. API–CF–4/CG–4/CH–4/SF/SG/SH erfüllt.
Bei Verwendung der genannten Motorenöle ist das Zeitwartungs-
system „ProFit-Check“ L2000, M2000, LE/ME–C/B, F2000 und
Omnibusse nur bedingt anwendbar, es muss der Motoröl- und
Filterwechsel nach Wartungsgruppen durchgeführt werden, somit
ist dann der Motoröl- und Filterwechsel wie folgt fällig:
Wartungsgruppe A+ nur mit zugelassenen Motorenölen nach
Werknorm M 3277 möglich
Wartungsgruppe A mit Motoren der Baureihe D 08
alle 10.000 km
Wartungsgruppe A mit Motoren der Baureihe D 25/28
alle 15.000 km
Wartungsgruppe B 10.000 km
Wartungsgruppe C alle 6 Monate, spätestens nach 200
Betriebsstunden oder 10.000 km
„ProFit-Check“ TG–A
Es sind Motorenöle zu verwenden, für die der Hersteller oder
Lieferant schriftlich bestätigt, dass deren Leistungsniveau
mindestens ACEA Oil Sequences E3 bzw. E4 erfüllt.
In diesem Fall ist der Wartungsrechner durch eine MAN–Service–
Werkstatt per MAN–cats II oder durch den Fahrer auf Motorenöl
nach Werknorm MAN 271 einzustellen.
u setzten. Diese Motorenöle haben eine höhere alkalische
eserve.