WE/BEM - 28
BETRIEBSSTOFFE
tehen keine von MAN zugelassenen Motorenöle zur Verfügung,
o müssen für alternative Produkte Freigaben von
MAN Nutzfahrzeuge Aktiengesellschaft,
Abt. TVA–N
Vogelweiherstr. 33
D–90441 Nürnberg
ingeholt werden.
inweis: CNG- und LPG–Motoren im TG–A waren bei Redaktions-
chluss noch nicht freigegeben.
OTORENÖLE für CNG– und LPG–MOTOREN
s sind nur spezielle Gasmotorenöle für Fahrzeuggasmotoren, die
ach Werknorm M 3271–1 zugelassen sind, zu verwenden, wobei
ehrbereichsmotorenöle (Ganzjahresöle) wegen der günstigen
altstarteigenschaft zu bevorzugen sind.
usatzmittel zum Motorenöl sind auch hier nicht zugelassen –
iehe Seite 26 unter „ Motorenöl für Dieselmotoren“–
ugelassene Motorenöle sind auf der Seite 70 aufgeführt.
otorenöl – Wechselfristen
ei Einsatz von CNG/LPG–Motoren ist das Zeitwartungssystem
ProFit-Check“ L2000, M2000, LE/ME–C/B, F2000 und Omni-
usse nur bedingt anwendbar, es muss der Motoröl- und Filter-
echsel nach Wartungsgruppen durchgeführt werden, somit ist
ann der Motoröl- und Filterwechsel, nach dem Einfahrdienst bei
.000 bis 5.000 km, wie folgt regelmäßig einzuhalten:
artungsgruppe B: alle 30.000 km
artungsgruppe C: alle 12 Monate, spätestens nach 400
Betriebsstunden bzw. 20.000 km
nabhängig von den angegebenen Fristen ist der Motorölwechsel
indestens einmal jährlich durchzuführen.