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Micro EXPLORER - Page 30

Micro EXPLORER
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GARANTIE
Folgende Garantieleistungen dürfen Sie von uns erwarten:
Zwei Jahre Garantie auf die Rollerkomponenten: Fußbrett, gesamte vordere
Baugruppe und Bremspedal. Ausgenommen sind alle Verbrauchs- und
Verschleißteile sowie Kleinteile und Schrauben.
Ein Jahr oder 300 Vollladezyklen auf den Akku (je nachdem, was zuerst eintritt). Wir
garantieren eine Restkapazität von 60% der Ursprungskapazität.
Ein Jahr Garantie auf die elektrischen Komponenten: Motor, Display, Controller und
Kabel.
Umfang der Garantieleistungen
Micro verpichtet sich aufgrund dieser Garantie nach eigenem Ermessen während
der jeweiligen Garantiefrist zu folgenden Leistungen: Reparatur oder Ersatz von
Komponenten durch gleichwertige Teile, wobei Modell und/oder Farbe der Ersatzteile
von den ursprünglichen abweichen kann; Serviceleistungen, die nicht unter die
Garantie fallen und im Kompetenzbereich des Händlers liegen sowie die Reinigung
verschmutzt gelieferter Roller werden zum üblichen Stundenansatz, einschließlich
anfallender Kosten für Material und Transport, in Rechnung gestellt.
Gewährleistungspichtige Leistungen (Reparatur/Austausch) verlängern nicht die
ursprüngliche Gewährleistungsfrist.
Es bestehen keine weiteren Garantieansprüche.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantie deckt keine Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Beschädigung nach nicht erfolgtem Nachladen des Akkus trotz bestehender
Notwendigkeit.
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Beschädigung durch Lagerung, Ladung oder Gebrauch außerhalb des spezizierten
Temperaturbereichs.
Unsachgemäßer Gebrauch, zweckfremde Anwendung oder fahrlässige Bedienung
(z.B. Sprünge).
Unsachgemäßer Eingri durch Dritte (z. B. durch Önen des Trittbretts).
Unsachgemäßes Laden (z. B. durch Laden mit einem anderen Ladegerät als das
mitgelieferte).
Überschr
eitung der Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h auf Bergabfahrten.
T
echnische Veränderungen am Fahrzeug, ohne Einverständnis des Herstellers.
Nachtr
äglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile.
V
erschleißteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
Nicht
einhaltung der Wartungsintervalle.
Schäden infolge fehlender b
zw. fehlerhaer Einstellung(en) oder verschlissener
Komponenten.
K
onsequenzen eines Sturzes.
J
eglicher Personen- oder Sachschaden an Drittpersonen oder Eigentum, welcher
durch den Gebrauch des Rollers entsteht.
Schäden infolge ungeeignet
er Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreiniger oder
Zusatzstoe.
Schäden, w
elche zurückzuführen sind auf Fahrlässigkeit des Benutzers im
Zusammenhang mit dem Wasserschutz (der Elektroroller ist spritzwassergeschützt,
nicht wasserdicht).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder eine zu schließende
Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine
Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am
nächsten kommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Für alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit dieser Garantie
(auch mit Bezug auf die Frage deren Zustandekommens oder Gültigkeit) ergeben,
wird als Gerichtsstand ausschließlich das Kantonalgericht Zürich vereinbart. Dieser
Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts
sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht).
DE

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